Rundfunkstaatsvertrag begrenzt Textangebote. Textbasierte Online-Informationen der Öffentlich-Rechtlichen sollen nur noch zulässig sein, wenn sie an Sendungen gekoppelt sind. Ihre Verweildauer soll auf sieben Tage begrenzt werden, bei bestimmten Sportübertragungen auf 24 Stunden. Das sind die Kernaussagen des neuen Rundfunkstaatsvertrags, den die Ministerpräsidenten am 23. Oktober in Dresden beschlossen haben. Ein Drei-Stufen-Test soll außerdem darüber entscheiden, welche Online-Angebote im Netz verfügbar sein dürfen.