Vorerst kein Google Street View für Schleswig-Holstein
Schleswig-Holsteins Bürger und Datenschützer haben sich erfolgreich gegen die Erfassung ihrer Geodaten durch Google gewehrt. Die Gemeinde Molfsee bei Kiel (Kreis Rendsburg-Eckernförde) ging als erste an die Öffentlichkeit. "Wir wollen nicht mit unseren Häusern im Internet zu sehen sein" , so der Molfseer CDU-Fraktionschef Reinhold Harwart. Das öffne Verbrechern Tür und Tor zu den Eigenheimen des kleinen Ortes mit beschaulichen Fachwerkhäusern.
Lübecks Innensenator Thorsten Geißler (CDU) kündigte an, rechtliche Möglichkeiten gegen den US-Internetkonzern zu prüfen. Die Hansestadt Lübeck und die Bürgermeister von Ratzeburg und Ahrensbök unterstützen den Anti-Google-Kurs.
Schleswig-Holsteins Landesdatenschützer hatten Google Deutschland in einem Schreiben darüber informiert, dass die Datenerhebung ihrer Ansicht nach rechtswidrig sei, verbunden mit der Aufforderung, "künftig eine Datenerhebung in Schleswig-Holstein zu unterlassen" und keine Street-View-Bildsequenzen des Landes im Internet zu veröffentlichen.
Google Deutschland erklärte sich für nicht zuständig, doch Googles Konzernzentrale antwortete: "Für dieses Jahr steht bereits definitiv fest, dass Aufnahmen in Schleswig-Holstein nicht stattfinden werden." Zugleich sei das Unternehmen weiter der Ansicht, dass "die Erstellung der Aufnahmen von Straßenzügen für eine Straßenansicht in Deutschland" rechtmäßig sei.
Landesdatenschützer Thilo Weichert äußerte sich erfreut darüber, dass schleswig-holsteinische Bürger vorläufig von Google Street View verschont bleiben. Er betonte aber, dass die Rechtslage für ganz Deutschland gelte. Google Deutschland und Google "bleiben verpflichtet, das Bundesdatenschutzgesetz in ganz Deutschland zu beachten" , so Weichert.
Am 1. Oktober 2008 beschäftigt sich der Innen- und Rechtsausschuss des schleswig-holsteinischen Landtags mit Google Street View. Dort stellt Weichert seine rechtliche Bewertung vor, laut der die Datenerhebung von Wohnungen und Grundstücken zum Zweck der Internetveröffentlichung durch Google gegen das Bundesdatenschutzgesetz verstößt: "Hierdurch erhält der Betrachter eine optische Vorstellung über die Art und Natur der Bebauung, die äußere Gestaltung von Haus, Wohnung und Garten mit Rückschlussmöglichkeit auf Ausstattung, wirtschaftlichen Wert, Zugänglichkeit, Diebstahlmöglichkeit und vieles mehr."
Tillo Guber, Fachanwalt für Verwaltungsrecht, ging dagegen im Gespräch mit dem Magazin Stern(öffnet im neuen Fenster) davon aus, dass die Rechtslage "zurzeit unklar" sei. Eine gesetzliche Regelung, die Googles Praktiken verbietet, sei in Deutschland bisher nicht vorhanden. Auch ob Googles Kamerawagen eine Sondernutzungserlaubnis nach den Straßengesetzen abverlangt werden kann, sei unklar: Das Benutzen von Straßen und Wegen zur Fortbewegung und Kommunikation sei erlaubnisfrei und stelle keine Sondernutzung dar. Bei einer Ablehnung könne Google zudem klagen.
Zugleich teilt Guber Googles Rechtsauffassung nicht: "Wenn Google meint, man sehe auf den Aufnahmen nicht mehr als jeder Fußgänger" , sei das nicht überzeugend, denn es bestehe ein "Unterschied zwischen bloßem Zurkenntnisnehmen im Vorbeigehen und dauerhaftem Speichern und Abbilden" , erklärte der Jurist.



