Nächste Runde im Streit T-Mobile gegen Sipgate
Der Streit zwischen Sipgate und T-Mobile geht in die nächste Runde, in der jeder der beiden Kontrahenten einen Sieg für sich verzeichnen kann. So erwirkte T-Mobile vor dem Hamburger Oberlandesgericht eine einstweilige Verfügung, nach der Sipgate seine VoIP-Software für das iPhone nicht mehr bewerben darf.
Der VoIP-Anbieter, der nach eigenen Angaben nicht vor dem Gericht angehört wurde, sieht sich deshalb "vorläufig nicht in der Lage", die Software weiter bereitzustellen und hat sie von der Website entfernt. Beim Aufruf von sipgate.de/iphone(öffnet im neuen Fenster) gibt es die Fehlermeldung "Seite nicht gefunden". Sipgate will jedoch rechtliche Schritte gegen diese Entscheidung prüfen.
Das Problem an der von Sipgate angebotenen VoIP-Software ist, dass sie einen speziellen Installer auf dem iPhone erfordert – das Gerät muss gecrackt sein, um von Apple nicht autorisierte Software installieren und ausführen zu können. Darin sah T-Mobile jedoch eine Aufforderung zum Hacken des iPhones und mahnte deshalb Sipgate ab.
Vor dem Hamburger Landgericht indes unterlag T-Mobile. Der Mobilfunkanbieter hatte Einspruch gegen eine einstweilige Verfügung von Sipgate eingelegt. Das Hamburger Landgericht blieb jedoch bei seiner Entscheidung und wies den Einspruch von T-Mobile ab.
Im Juli 2008 verbot das Gericht T-Mobile auf Antrag von Sipgate, damit zu werben, dass die iPhone-Complete-Tarife "freien Internetzugang mit unbegrenzter Datenflatrate" (Aktenzeichen 315 O 360/08) umfassten. Tatsächlich unterbindet T-Mobile die Nutzung bestimmter Dienste, unter anderem das Telefonieren über das Internet.
Der Mobilfunkanbieter darf damit auch weiterhin den beanstandeten Werbeslogan nicht nutzen. Ein endgültiges Urteil in der Sache steht noch aus.
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