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MacOS X auf dem PC - Psystar und Apple streiten sich weiter

Psystar-Anwalt glaubt nicht an eine Einigung im Schlichtungsverfahren. Ein US-Bundesgericht hat Apple und Psystar aufgetragen, sich erst einmal in einem Schlichtungsverfahren außergerichtlich zu einigen. Der Streit darum, ob Mac-Klones erlaubt sind oder nicht, geht jedoch weiter.
/ Christian Klaß
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Apple klagt seit Juli 2008 gegen Psystar wegen derer mit modifiziertem MacOS X zum Hackintosh umfunktionierten Desktop-PCs – und Psystar antwortete im August 2008 mit einer Klage gegen Apple wegen Monopolmissbrauchs . Das für diese Klage zuständige Bundesgericht hat nun die Streitparteien in einem ersten Schritt dazu aufgefordert, sich mit Hilfe eines Schiedsrichters außergerichtlich zu einigen.

Wie Psystar-Anwalt Colby Springer von der Kanzlei Carr & Ferrell gegenüber der Macworld(öffnet im neuen Fenster) angab, ist das jedoch kein Zeichen für eine nahende Einigung. Beide Firmen hätten sich dem Willen des Gerichts zwar gebeugt, doch sei dieser Schritt gängige Praxis. Die ganze Aufregung um die Aufnahme von Verhandlungen zwischen Psystar und Apple ist demnach unsinnig.

Die Klage ist Springer zufolge noch sehr lebendig – und er glaube nicht, dass im Schlichtungsverfahren eine Einigung erzielt werde. Viel wichtiger sei die Frage, ob Apples im September 2008 eingereichter Antrag auf Einstellung der Kartellrechtsklage durch Psystar abgewehrt werden könne. Bis Anfang November 2008 haben beide Unternehmen Zeit, diesbezüglich ihre Argumente vorzutragen.

Apple erlaubt die Nutzung seines Betriebssystems MacOS X nur auf Apple-eigener Hardware und sieht damit die Nutzungsbedingungen durch Psystars günstigere Hackintoshs und durch die Modifikationen an MacOS X verletzt. Psystar hingegen sieht in der Zwangsbindung von MacOS X an Apple-eigene Hardware gleich mehrere Kartellgesetze verletzt.


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