Rapidshare will Uploads nicht kontrollieren
Gericht stellte Mitstörerhaftung fest
Der Filehoster Rapidshare hat mit deutlichen Worten klargestellt, dass das Unternehmen nicht gedenkt, Uploads seiner Nutzer vorab zu kontrollieren. Dies sei technisch nicht möglich, argumentiert das Unternehmen.
Weder technische Einrichtungen wie ein MD5-Filter würden zur Vorbeugung von Urheberrechtsverletzungen helfen, noch Mitarbeiter könnten den Verwendungszweck einer Datei feststellen. Man könne nicht unterscheiden, ob es sich bei einem Upload um eine zulässige Privatkopie oder eine Urheberrechtsverletzung handele, argumentierte Rapidshare.
Nach einem Urteil des OLG Hamburg reicht der Einsatz von MD5-Filtern nicht zur Vorbeugung gegen Urheberrechtsverletzungen aus. Deshalb haftet der File-Hoster Rapidshare ab Kenntnisnahme der Verletzung als Mitstörer. Rapidshare muss laut Urteil bei Androhung einer hohen Geldstrafe für jeden Fall des Verstoßes dafür sorgen, dass die Verletzungshandlungen abgestellt und nicht wiederholt werden. Anderer Meinung war 2007 das Oberlandesgericht Köln. Hier kamen die Richter zu dem Schluss, dass Rapidshare kein Vorwurf zu machen sei, wenn das Unternehmen urheberrechtsverletzende Inhalte sofort nach Kenntnisnahme sperrt.
Rapidshare wies darauf hin, dass verschlüsselte Dateien erst recht nicht durch technische Maßnahmen auf ihre Inhalte hin überwacht werden könnten. "160 Millionen Dateien wurden bereits bei Rapidshare hochgeladen. Eine Zahl, die beweist, dass die Welt auf das Bewegen von wichtigen Daten von A nach B angewiesen ist", so Bobby Chang, COO der Rapidshare AG.
Sein Kernsatz lautet: "Die Kontrolle von Uploads wird es bei uns nicht geben. Genauso stellen wir uns aber auch gegen die illegale Verbreitung urheberrechtlich geschützter Dateien und tun auch weiterhin alles Machbare, um eine solche zu verhindern.
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Kann man den Webspace auch für Webhosting nutzen?
Als inhaber von alle urheberrechten verwehre ich mich gegen dich (wieden? http://www...
Vielleicht gilt aber auch einfach, dass wir offenbar verschiedene Definitionen von...
U-Geschützte Werke werden dort aber wirklich oft gelöscht, das Problem(Glück) ist eben...