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Rapidshare will Uploads nicht kontrollieren

Gericht stellte Mitstörerhaftung fest. Der Filehoster Rapidshare hat mit deutlichen Worten klargestellt, dass das Unternehmen nicht gedenkt, Uploads seiner Nutzer vorab zu kontrollieren. Dies sei technisch nicht möglich, argumentiert das Unternehmen.
/ Andreas Donath
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Weder technische Einrichtungen wie ein MD5-Filter würden zur Vorbeugung von Urheberrechtsverletzungen helfen, noch Mitarbeiter könnten den Verwendungszweck einer Datei feststellen. Man könne nicht unterscheiden, ob es sich bei einem Upload um eine zulässige Privatkopie oder eine Urheberrechtsverletzung handele, argumentierte Rapidshare.

Nach einem Urteil des OLG Hamburg reicht der Einsatz von MD5-Filtern nicht zur Vorbeugung gegen Urheberrechtsverletzungen aus. Deshalb haftet der File-Hoster Rapidshare ab Kenntnisnahme der Verletzung als Mitstörer. Rapidshare muss laut Urteil bei Androhung einer hohen Geldstrafe für jeden Fall des Verstoßes dafür sorgen, dass die Verletzungshandlungen abgestellt und nicht wiederholt werden. Anderer Meinung war 2007 das Oberlandesgericht Köln. Hier kamen die Richter zu dem Schluss, dass Rapidshare kein Vorwurf zu machen sei, wenn das Unternehmen urheberrechtsverletzende Inhalte sofort nach Kenntnisnahme sperrt.

Rapidshare wies darauf hin, dass verschlüsselte Dateien erst recht nicht durch technische Maßnahmen auf ihre Inhalte hin überwacht werden könnten. "160 Millionen Dateien wurden bereits bei Rapidshare hochgeladen. Eine Zahl, die beweist, dass die Welt auf das Bewegen von wichtigen Daten von A nach B angewiesen ist", so Bobby Chang, COO der Rapidshare AG.

Sein Kernsatz lautet: "Die Kontrolle von Uploads wird es bei uns nicht geben. Genauso stellen wir uns aber auch gegen die illegale Verbreitung urheberrechtlich geschützter Dateien und tun auch weiterhin alles Machbare, um eine solche zu verhindern.


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