Ex-Elsa-Chef muss Strafe zahlen
Theo-Josef B. hat gemeinsam mit seinem Vetter die Elsa AG aufgebaut und am 1. September 2003 auch die Leitung der Neuen Elsa übernommen - beide Gesellschaften scheiterten . Nun wurde Theo-Josef B. laut Aachener Zeitung(öffnet im neuen Fenster) vom Schöffengericht des Aachener Amtsgerichts zu 4.500 Euro Geldstrafe wegen Insolvenzverschleppung bei der Neue Elsa GmbH verurteilt. Richter Dr. Matthias Quarch sprach von einem "der klarsten Fälle von Insolvenzverschleppung" , die er in letzter Zeit gesehen habe.
Der Vorwurf des Vorenthaltens von Arbeitsentgelt verbunden mit dem Hinterziehen von Sozialbeiträgen sei hingegen fallen gelassen worden. Die Beschäftigten hatten monatelang kein Gehalt erhalten - und auch in gutem Glauben an die von der Geschäftsleitung wiederholt versprochene Rettung durch Investoren darauf verzichtet. Als die Zahlungen länger ausblieben, klagten die Angestellten. Dass Theo-Josef B. keine Gehälter gezahlt habe, könne man ihm angesichts der Zahlungsunfähigkeit des Unternehmens schwerlich vorwerfen, so der Richter in seinem Urteil.
"Vieles an diesem Fall ist bemerkenswert und interessant, aber das Meiste bewegt sich nicht auf strafrechtlichem Terrain" , urteilte der Richter. Auch das Verfahren gegen den Vorvorgänger von B., Falk S., wurde letztlich gegen Zahlung einer Geldbuße von 3.000 Euro eingestellt. Dem zwischen F. und S. als Geschäftsführer agierenden Peter T. wurde nicht der Prozess gemacht, da er schon damals schwer krank gewesen und für die Mitarbeiter kaum greifbar gewesen sei.
Dem Bericht der Aachener Zeitung zufolge geht es B. und S. finanziell offenbar nicht mehr gut, wodurch sich auch das geringe Strafmaß erkläre. Verloren haben auch die Gläubiger und Mitarbeiter - das Insolvenzverfahren wurde mangels Masse nicht eröffnet und eingeklagte Vollstreckungstitel brachten kaum Geld ein. "Es ist in der Tat ein Trauerspiel, für das am Montag das letzte Kapitel geschrieben wurde" , kommentierte AZ-Lokalredakteur Oliver Schmetz das Urteil.