HP setzt sich vor Gericht erneut gegen Pelikan durch
Mit Druckerpatronen für Tintenstrahldrucker erzielt Hewlett-Packard seit Jahren hohe Gewinne. Der Literpreis für die Tinte kann schon mal mehrere Tausend Euro betragen. Da liegt es nahe, dass Drittanbieter einen Teil vom Kuchen abbekommen möchten. Mit wiederbefüllten oder nachgebauten Tintenpatronen machen Drittanbieter den Originalherstellern das Leben schwer. Diese wehren sich im wahrsten Sinn des Wortes erfindungsreich dagegen und lassen schon mal Tintenpatronen oder Bestandteile davon patentieren.
Der Nachbau von HP-Tintenpatronen wurde dem Unternehmen Pelikan Hardcopy zum Verhängnis. Bei Stichproben im Einzelhandel fand HP im vergangenen Jahr nicht genehmigte Nachbauten von HP-Druckerpatronen, die von Pelikan als "wiederaufgearbeitete" Patronen vertrieben wurden. Daraufhin verklagte Hewlett-Packard Pelikan wegen Patentverletzung und vor dem Düsseldorfer Landgericht. Pelikan musste den Import und Vertrieb der patentverletzenden Druckerpatronen einstellen. Das Unternehmen erklärte, die HP-Patente in Zukunft anerkennen zu wollen.
In einer weiteren Klage, diesmal vor dem Landgericht Köln, warf HP Pelikan wegen der irreführenden Deklaration der Nachbauten unlauteren Wettbewerb vor. Wie einer aktuellen Mitteilung(öffnet im neuen Fenster) auf der amerikanischen HP-Website zu entnehmen ist, hat HP diese Klage im Juli 2008 gewonnen. Das Kölner Landgericht entschied, dass Pelikan neue Tintenpatronen nicht mehr länger als "wiederaufgearbeitet" etikettieren darf.
Von Pelikan war bisher auf Anfrage keine Stellungsnahme zu dem Urteil zu bekommen. [von Robert A. Gehring]


