Psystar antwortet Apple mit Gegenklage

Kündigt Mac-Clone-Notebook an

Der umstrittene Mac-Clone-Hersteller Psystar führt eine Gegenklage gegen Apple, in der er Wettbewerbsverletzung durch Monopolpraktiken geltend macht. Zudem arbeitet Psystar an einem Notebook mit Apple-Software.

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Für die Durchsetzung seiner Schadensersatzforderung hat Psystar, ein Unternehmen aus Miami, Florida, die Wettbewerbsanwälte der Kanzlei Carr & Ferrell engagiert, die bereits einmal bei einem Rechtsstreit für Burst.com gegen Apple gepunktet hatten.

Psystar-Eigner Rudy Pedraza stützt sich auf die zwei US-Bundesgesetze Sherman Antitrust Act und Clayton Antitrust Act, die vor Wettbewerbsverstößen durch Monopole schützen sollen. Die Verbindung von Apple-Hardware mit dem Betriebssystem MacOS sei "ein wettbewerbsfeindlicher Eingriff in die Handelsfreiheit", sagte Colby Springer von Carr & Ferrell dem US-Branchendienst CNet. Springer habe die Klageschrift am 26. August 2008 bei einem nordkalifornischen Bezirksgericht eingereicht. An die US-Handelskommission und andere Regierungsstellen hat Springer sich nicht gewandt, erklärt er.

Apple sieht durch die OpenComputer (ehemals OpenMac) und OpenServ genannten Rackmount-Server von Psystar die Nutzungsbestimmungen (End User License Agreement - EULA) von MacOS X verletzt, die eine Installation auf fremder Hardware verbieten. Apple beklagt zudem, dass Psystar das Betriebssystem unerlaubt verändert und verbreitet habe - so hatte der PC-Anbieter auch gepatchte Sicherheitsupdates zum Download angeboten. Psystar habe zudem unerlaubt Apples Produktnamen zur Vermarktung seiner PCs eingesetzt, so dass neben der Urheberrechtsverletzung auch eine Markenrechtsverletzung vorliege, so die Klageschrift von Apple vom 3. Juli 2006.

Psystars Anwälte weisen die Vorwürfe auf Markenrechtsverletzung dagegen als "uninformiert und fehlgeleitet" zurück. Psystars OpenComputer-Produkte würden mit voll-lizenzierten und unveränderten Versionen von Mac OS X verkauft, so die Replik. Pedraza wolle Apples Mac OS lediglich "breiter verfügbar" machen, indem man eine preisgünstigere Hardware als Apple anbiete. "Mein Ziel ist eine Alternative, nicht die Befreiung des MacOS", sagte er.

Apple hat nun 30 Tage Zeit, um auf die Gegenklage zu reagieren.

Der Verkauf im Firmenhauptsitz laufe wie gewohnt weiter, sagte er. Nach der Klageeinreichung von Apple habe es einen leichten Umsatzknick gegeben. Man wolle weiterhin Server und bald auch ein "mobiles Produkt wie ein Notebook" anbieten, enthüllte Pedraza, ohne weitere Details zu nennen.

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