Rechtswidrige Preiserhöhung: Prime-Abonnenten können Geld von Amazon zurückverlangen
Die Stiftung Warentest empfiehlt Prime-Abonnenten, sich schriftlich an Amazon zu wenden, um eine Erstattung der zu viel gezahlten Abogebühren einzufordern. Nur wenn dies bis Ende 2025 passiert, verjähren die Ansprüche der Abonnenten nicht. Mit einem Musterbrief soll der Vorgang vereinfacht werden.
Amazon erhöhte die Preise für das Prime-Abo im Herbst 2022. Das war nach Auffassung des Landgerichts Düsseldorf und des Oberlandesgerichts Düsseldorf rechtswidrig. Obwohl Amazon bereits in zwei Instanzen vor Gericht verlor, kämpft das Unternehmen weiter und zieht vor den Bundesgerichtshof.
Aufgrund der Revision ist das Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf weiterhin nicht rechtskräftig. Die Rechtsabteilung der Stiftung Warentest hält Amazons Kampf für aussichtslos. Denn der Bundesgerichtshof habe einseitige Preiserhöhungen ohne klare Kriterien und die Zustimmung von Kunden bisher stets für rechtswidrig erklärt, begründet die Stiftung die eigene Einschätzung.
Amazon verweigert Erstattungen
Wenn sich Prime-Abonnenten derzeit an Amazon wegen einer Erstattung der rechtswidrig erhöhten Abopreise wenden, verweigert das Unternehmen dies. Laut Stiftung Warentest muss der Antrag auf Erstattung bei Amazon bis Ende 2025 eingehen, weil sonst die Ansprüche verjähren. Außerdem werden so auch Ansprüche auf Zinszahlungen fällig, bis Amazon die Erstattung vornimmt.
Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen plant eine Sammelklage gegen Amazon, um die Beträge auf dem gerichtlichen Weg für Prime-Abonnenten kollektiv einzufordern. Interessierte können sich für den Newsletter zur Sammelklage gegen Amazon(öffnet im neuen Fenster) anmelden. Sie können sich an der Klage beteiligen, sobald das Klageregister eröffnet ist. Mit der Sammelklage gegen Amazon wird die Verjährung rückwirkend zur Klageerhebung gestoppt, heißt es von der Stiftung.
Damals wurde das Prime-Jahresabo 20,90 Euro teurer und das Monatsabo stieg um einen Euro im Preis. Diese Preiserhöhungen können Abonnenten zurückverlangen, falls das Abo bereits vor der Preiserhöhung gebucht war. Bis Ende Dezember 2025 hätten Prime-Abonnenten Anspruch auf einer Rückzahlung von 42 Euro und bei Jahresabos kämen 62,70 Euro zusammen.
Preiserhöhung ohne Zustimmung der Kunden ist unwirksam
In dem Rechtsstreit geht es darum, dass Abonnenten den neuen Preisen nicht aktiv zugestimmt hatten. Falls die Zahlungsweise nach der Preiserhöhung etwa von jährlich auf monatlich oder umgekehrt geändert wurde, stufen die Juristen der Stiftung Warentest dies als Zustimmung zu der Preiserhöhung ein.
Zusätzlich zur Erstattung können sich Kunden auch das Recht auf Verzugszinsen sichern. Die Stiftung Warentest erwartet, dass sich das lohnen kann: Es werde noch Monate dauern, bis der Bundesgerichtshof in der Angelegenheit entschieden hat und die Verurteilung damit rechtskräftig wird. Das könnte mehr als ein Jahr dauern.
Bei einer Erstattung zum 1. Januar 2027 würden bei einem Prime-Jahresabo Zinsen in Höhe von rund 7 Euro entstehen. Bis zum 1. Januar 2028 wären 15 Euro an Zinsen fällig. Dann kommen noch die Erstattungszahlungen dazu. Daher rät die Stiftung Warentest, die Erstattung bis Ende 2025 einzureichen. Dafür stellt die Stiftung Warentest ein Musterbrief(öffnet im neuen Fenster) zur Verfügung.
Amazons Umgang mit Kundenrechten
In einem anderen Fall strengt die Verbraucherzentrale Sachsen ebenfalls eine Sammelklage gegen Amazon an: Dabei geht es um die Umwandlung von Prime Video in ein umfassend durch Werbung finanziertes Videostreamingabo. Amazon habe die Leistung des Abos geändert und kein Einverständnis dafür von den Abonnenten verlangt, lautet der Vorwurf.
Das sehen die Verbraucherschützer als indirekte Preiserhöhung, denn für die alte Leistung von Prime Video ohne Werbeunterbrechungen in Filmen und Serien müssen Abonnenten seitdem einen monatlichen Preisaufschlag von 2,99 Euro zahlen.
Vor fast acht Jahren unterlag Amazon vor Gericht im Rechtsstreit um den Einkaufsknopf Dash Button. Vor dem Urteil betonte Amazon, dass der Dash Button die geltenden Gesetze einhalte. Ein Jahr nach dem Urteil nahm Amazon die Dash Buttons in Deutschland vom Markt.
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