GPL-Klage gegen Wahlmaschinenhersteller
Artifex verklagt Diebold
Die Entwickler des PDF-Interpreters Ghostscript werfen dem Wahlmaschinenhersteller Diebold vor, die GNU General Public License (GPL) zu verletzen. Diebold soll demnach keine kommerzielle Lizenz für Ghostscript besitzen, sich aber auch nicht an die Bedingungen der GPL halten.
Die Klage wurde von Artifex Software, der Firma hinter Ghostscript, gegen Diebold und die Tochtergesellschaft Premier Election Solutions eingereicht, berichtet Ars Technica. Demnach verwendet Diebold die Ghostscript-Software in seinen Wahlmaschinen.
Ghostscript wurde in den 80er-Jahren im Rahmen des GNU-Projektes entwickelt und unter der GPL veröffentlicht. Die Lizenz erlaubt den Einsatz und die Änderung von Ghostscript. Im Gegenzug verlangt sie, die Änderungen sowie Derivate unter denselben Bedingungen offenzulegen. Artifex bietet kommerzielle Ghostscript-Lizenzen für Unternehmen, die ihre eigenen Entwicklungen nicht offenlegen wollen.
Offenbar besitzt Diebold eine solche Lizenz nicht, hält sich aber auch nicht an die GPL. Erste Anzeichen dafür, dass Diebold die GPL-Version von Ghostscript verwendet, wurden bereits 2007 auf der Ghostscript-Mailingliste diskutiert. Nach Informationen von Infoworld fordert Artifex 150.000 US-Dollar von Diebold. Das Gericht soll außerdem unterbinden, dass die entsprechenden Geräte weiter verwendet werden.
In den vergangenen Jahren waren immer wieder Sicherheitslücken und andere Fehler in den Diebold-Wahlmaschinen bekanntgeworden.
Ghostscript ist unter zwei Lizenzen verfügbar: GPL und kommerziell. GPL kann man wählen...
Kann ich dir sagen :-) Die EULA von Windows ist größtenteils rechtlich unwirksam *g* Die...
Das würde Wahlbetrug vorbeugen da die Software einsehbar wäre :-) Fände ich prima *g*
Ich denke das ist soweit richtig. IMHO verlangt die GPL den Quellcode grundsätzlich...
@Flying Circus Ganz einfach: Wenn der gleiche quellcode mit dem gleichen compiler...