GPL-Klage gegen Wahlmaschinenhersteller

Artifex verklagt Diebold

Die Entwickler des PDF-Interpreters Ghostscript werfen dem Wahlmaschinenhersteller Diebold vor, die GNU General Public License (GPL) zu verletzen. Diebold soll demnach keine kommerzielle Lizenz für Ghostscript besitzen, sich aber auch nicht an die Bedingungen der GPL halten.

Artikel veröffentlicht am , Julius Stiebert

Die Klage wurde von Artifex Software, der Firma hinter Ghostscript, gegen Diebold und die Tochtergesellschaft Premier Election Solutions eingereicht, berichtet Ars Technica. Demnach verwendet Diebold die Ghostscript-Software in seinen Wahlmaschinen.

Ghostscript wurde in den 80er-Jahren im Rahmen des GNU-Projektes entwickelt und unter der GPL veröffentlicht. Die Lizenz erlaubt den Einsatz und die Änderung von Ghostscript. Im Gegenzug verlangt sie, die Änderungen sowie Derivate unter denselben Bedingungen offenzulegen. Artifex bietet kommerzielle Ghostscript-Lizenzen für Unternehmen, die ihre eigenen Entwicklungen nicht offenlegen wollen.

Offenbar besitzt Diebold eine solche Lizenz nicht, hält sich aber auch nicht an die GPL. Erste Anzeichen dafür, dass Diebold die GPL-Version von Ghostscript verwendet, wurden bereits 2007 auf der Ghostscript-Mailingliste diskutiert. Nach Informationen von Infoworld fordert Artifex 150.000 US-Dollar von Diebold. Das Gericht soll außerdem unterbinden, dass die entsprechenden Geräte weiter verwendet werden.

In den vergangenen Jahren waren immer wieder Sicherheitslücken und andere Fehler in den Diebold-Wahlmaschinen bekanntgeworden.

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screne 09. Dez 2008

Ghostscript ist unter zwei Lizenzen verfügbar: GPL und kommerziell. GPL kann man wählen...

spanther 08. Nov 2008

Kann ich dir sagen :-) Die EULA von Windows ist größtenteils rechtlich unwirksam *g* Die...

spanther 08. Nov 2008

Das würde Wahlbetrug vorbeugen da die Software einsehbar wäre :-) Fände ich prima *g*

Martow 05. Nov 2008

Ich denke das ist soweit richtig. IMHO verlangt die GPL den Quellcode grundsätzlich...



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