Verkaufsstopp für RealDVD wird nicht aufgehoben
US-Richterin Marilyn Patel hatte sich bis zum 7. Oktober 2008 Zeit genommen, um die Klageschrift des Filmindustrieverbandes Motion Picture Association of America (MPAA) und die Gegenklage RealNetworks' zu prüfen. Während die Filmbranche RealDVD als Werkzeug zum Diebstahl von Film-DVDs bezeichnet hatte, verteidigte das Streaming-Media-Unternehmen Real sein "wasserdichtes Produkt" als vollkommen konform mit den Lizenzbestimmungen der DVD Copy Control Association.
Doch die Richterin, die bereits im Prozess gegen die ursprüngliche Napster-Plattform im Sinne der Unterhaltungsindustrie geurteilt hatte, verlängerte nach einer dreistündigen Anhörung die vorläufige einstweilige Verfügung gegen RealDVD vom 3. Oktober 2008, so das Magazin Hollywood Reporter(öffnet im neuen Fenster) unter Berufung auf einen Prozessteilnehmer. Patel stützte sich dabei auf das umstrittene Urheberrechtsgesetz Digital Millennium Copyrights Act.
Die MPAA zeigte sich erfreut über die Entscheidung. RealNetworks sagte, Patel habe die einstweilige Verfügung verlängert, um die "Anhörung in größerem Rahmen durchführen zu können" . Vor der unfreiwilligen Unterbrechung hatte Real seit dem 30. September 3.000 Kopien der 30-Dollar-Software verkauft.
RealNetworks' Anwalt James DiBoise erklärte, die Konsumenten hätten ein Fair-Use-Recht zum Kopieren ihrer eigenen DVDs. MPAA-Jurist Bart Williams bestritt dies. Das Fair-Use-Prinzip könne nicht zur Umgehung des DMCA herhalten.