Hürden für Online-Angebote von ARD und ZDF beschlossen
Der Verband Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ) sieht damit wichtige Forderungen der deutschen Verlage berücksichtigt. Zwar werde die Online-Expansion von ARD und ZDF im Bereich der Bewegtbilder über das nötige Maß hinaus gestattet, doch bleibe der Auftrag zu einer staatlich finanzierten Online-Presse versagt. "Wir sind froh, dass nach langem Ringen wichtige Schranken für die wettbewerbsverzerrende Konkurrenz gebührenfinanzierter Online-Presse erhalten bleiben" , erklärt Christoph Fiedler, Leiter Medienpolitik im VDZ. Die vorgesehenen Regelungen könnten eine mit staatlicher Finanzgarantie arbeitende Online-Presse verhindern. Entscheidend sei, dass die gebührenfinanzierte Berichterstattung im Internet nur in Form von Bewegtbild und Ton erlaubt wird, mit Text und Bild aber beschränkt bleibt. Nach wie vor kritisch sei jedoch, dass mit den Rundfunkräten letztlich Organe der Sender selbst über die Zulässigkeit der Senderangebote entscheiden könnten. Auch die nun wegfallende Deckelung der Online-Ausgaben von ARD und ZDF in Höhe von 0,75 Prozent des Gebührenaufkommens sei bedenklich.
Der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) spricht dagegen von einem "herben Schlag für die Gebührenzahler" . Die Gebührenzahler hätten einen Anspruch auf "ausreichende Informationen auch über das Internet" , erklärt Vorstand Gerd Billen. Er appellierte an die Länderparlamente den Vertragsentwurf nicht in der vorliegenden Form passieren zu lassen.
Die ARD sprach von einem "Kompromiss, mit dem wir leben müssen" , so der ARD-Vorsitzende Fritz Raff. Dass sämtliche Telemedien nachträglich einem Drei-Stufen-Test unterzogen werden müssten, wird den Verwaltungsaufwand und die Kosten erhöhen. Mit der 24-Stunden-Frist bei Sportereignissen wollten die Länder den öffentlich-rechtlichen Rundfunk im Internet viel weiter einschränken, als die EU, was Raff bedauerte. Er kritisierte, dass zudem nicht klar formuliert sei, was unter "presseähnlichen Angeboten" zu verstehen sei. Hier befürchtet der ARD-Vorsitzende nach wie vor hohes Konfliktpotential, das zu juristischen Auseinandersetzungen führen könne.
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