GEZ
Ministerpräsidenten wollen Zwangsgebühr für alle
Die Ministerpräsidenten der Länder haben sich soeben in der Rundfunkkommission darauf geeinigt, die Rundfunkgebühren künftig in Form einer Haushaltsabgabe zu erheben. Damit müssen auch solche Haushalte 17,98 im Monat zahlen, die kein Radio, Fernsehen oder Internet-PC besitzen und den öffentlich-rechtlichen Rundfunk nicht nutzen.

Die Haushaltsabgabe für alle als Rundfunkfinanzierungsmodell ist beschlossen. "Ziel der Länder ist es, die Finanzierung für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk auf eine zeitgemäße Grundlage zu stellen, die Kontrollbedürftigkeit innerhalb des Systems deutlich zu reduzieren und vor allem auch die Privatsphäre der Rundfunkteilnehmer zu schonen", sagte der Vorsitzende der Rundfunkkommission der Länder Kurt Beck (SPD) heute in Berlin. Mit dem geräteunabhängigen Rundfunkbeitragsmodell entfielen Doppelbelastungen innerhalb einer gemeinsamen Wohnung, zum Beispiel für Kinder mit eigenem Einkommen, erklärte Beck.
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Der neue Beitrag werde pro Haushalt in der Wohnung erhoben und soll alle Nutzungsmöglichkeiten der dort leben Personen für Fernsehen, Hörfunk, Telemedien, PC und Autoradio abdecken. Für Unternehmen soll der Beitrag pro Betriebsstätte, gestaffelt nach der Zahl der Mitarbeiter, erhoben werden. Für Zweit- und Ferienwohnungen sei ein ermäßigter Beitrag in Höhe von einem Drittel des Rundfunkbeitrages zu entrichten.
Für Kleinbetriebe mit bis zu vier Mitarbeitern gelte ein ermäßigter Beitragssatz von einem Drittel des regulären Satzes. "Die Höhe des Beitrags soll nicht über den bisherigen Betrag von 17,98 Euro steigen", so die Konferenzteilnehmer. Die Differenzierung zwischen Grund- und Fernsehgebühr falle zukünftig weg. Die Regierungschefin und die Regierungschefs beauftragten mit ihrer Entscheidung auf der Ministerpräsidentenkonferenz die Rundfunkkommission der Länder mit der Ausarbeitung eines Staatsvertragstextes, der den Modellwechsel zur nächsten Gebührenperiode im Jahr 2013 festlegen soll. Im Rahmen dieser Ausarbeitung werde auch eine öffentliche Anhörung stattfinden.
Die derzeit von der GEZ eingezogenen gerätebezogenenen Gebühren sollen demnach ab 2013 durch einen festen Beitrag ersetzt werden, den jeder Haushalt zahlen muss. Der Verfassungsrechtler Paul Kirchhof hatte zuvor in einem Gutachten die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks mit einer Haushaltsabgabe als verfassungsrechtlich zulässig bezeichnet. Ein Wechsel zu einer geräteunabhängigen Haushalts- und Betriebsstättenabgabe sei zeitgemäß. Die jetzige GEZ-Gebühr sei überholt und rechtsstaatlich bedenklich, besonders weil sie Jugendliche an die Illegalität gewöhne, hatte Kirchhof argumentiert.
Damit werden mehr Menschen Rundfunkgebühren zahlen müssen, für viele werden die Kosten steigen.
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Steuern??? Was für ein Gegenwert???? KFZ-Steuern-> Straßen unter aller Sau...
Das ganze ist doch verwaltungsrechtlich deshalb so schwierig umzusetzen, weil es in...
@ Orwell84- Art. 5 GG . . . Die Pressefreiheit und die Freiheit der...
Komisch, in Bayern funktioniert's ganz gut. Wie ist das denn in der Schweiz? Da soll es...