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SPD-Medienpolitiker fordern Einigung über Urheberabgaben

Gesetzlicher Abgabenkatalog wäre zweitbeste Lösung. Aus Anlass der Popkomm, die derzeit in Berlin stattfindet, haben Medienpolitiker der SPD die Gerätehersteller und Verwertungsgesellschaften aufgefordert, sich über pauschale Urheberabgaben zu einigen.
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Die Eskalation des Streits um die Urheberabgaben auf Computer und Computerzubehör beschäftigt jetzt auch die große Politik. In einer gemeinsamen Pressemitteilung forderten(öffnet im neuen Fenster) die Sprecherin der SPD-Arbeitsgruppe für Kultur und Medien Monika Griefahn und der medienpolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion Jörg Tauss die Kontrahenten zur Einigung auf. Der Streit gehe zu Lasten der Urheber: "Die Talfahrt der Musikindustrie scheint zwar aufgehalten. Dennoch haben es gerade die Urheber nach wie vor schwer, von ihrer Arbeit zu leben. Durch die jahrelange Verzögerung einer Einigung über die Urheberrechtsabgaben verschärft sich diese bedrohliche Situation weiter. Deswegen müssen auch die Verhandlungen über die Vergütungssätze für Urheber bezüglich der pauschalen Vergütung endlich abgeschlossen werden. Jeder, der in dieser Lage Verhandlungen ablehnt, verzögert oder behindert, handelt verantwortungslos."

Sollte auf dem Verhandlungsweg keine Einigung erzielt werden, drohen die Politiker mit der Wiedereinführung eines gesetzlichen Abgabenkatalogs. Griefahn und Tauss: "Sollte es weiter dabei bleiben, dass die gesetzlich gegebene Möglichkeit einer freien Einigung zwischen den Vertragsparteien zu keinem Ergebnis führt, spricht alles dafür, den Katalog der Abgaben wieder per Verordnung festzulegen. Diese Lösung wäre jedoch nur die zweitbeste, denn mit ihr kann weder flexibel auf neue Entwicklungen reagiert werden, noch entspricht sie dem Anspruch der Vertragsparteien als zuverlässige und verantwortungsbewusste Partner."

Seit Jahren streiten sich die Hersteller von Computern, Druckern, Scannern und anderen Geräten, mit denen sich Kopien urheberrechtlich geschützter Vorlagen herstellen lassen, mit den Verwertungsgesellschaften über die Höhe angemessener Urheberabgaben. Während die Verwertungsgesellschaften als Interessenvertreter der Urheber und Rechteinhaber möglichst hohe Urheberabgaben einnehmen möchten, wehren sich die Gerätehersteller gegen die ihrer Meinung nach überzogenen Forderungen. Sie befürchten eine zu starke Verteuerung der Ladenpreise für die Geräte, sollten sich die Verwertungsgesellschaften mit ihren Forderungen durchsetzen. Die Kunden würden dann lieber im Ausland einkaufen als im eigenen Land, wenn ihnen die Geräte in Deutschland zu teuer würden. Der Gesetzgeber hatte den Streit in der Vergangenheit noch angeheizt, indem er die gesetzlich festgelegten Abgabensätze strich und stattdessen den Verwertungsgesellschaften und Geräteherstellern die Aufgabe übertrug, die angemessene Höhe der Abgaben untereinander auszuhandeln.

In den vergangenen zwei Jahren konnten die Gerätehersteller in der Auseinandersetzung zwei wichtige Punktsiege für sich verbuchen. Der Bundesgerichtshof entschied im Dezember 2007 und Anfang Oktober 2008 jeweils zugunsten der Gerätehersteller, dass die von den Verwertungsgesellschaften geforderten Urheberabgaben auf Drucker und Plotter beziehungsweise für komplette PCs nicht gerechtfertigt seien. Die zuletzt unterlegene Verwertungsgesellschaft Wort hat nach dem Oktober-Urteil angekündigt, vor dem Bundesverfassungsgericht wegen der "eklatante[n] Ungleichbehandlung aller Autoren, deren Werke auf elektronischem Weg publiziert und von Nutzern anschließend digital auf PCs zur privaten Nutzung gespeichert werden" , eine Aufhebung des BGH-Urteils anzustreben . [von Robert A. Gehring]


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