Zum Hauptinhalt Zur Navigation Zur Suche

E-Commerce

App-Catalog-Icon

WebOS: Promo-Codes im App Catalog sorgen für Ärger

HP erlaubt nun Promo-Codes im App Catalog. Die Umsetzung von HP sorgt allerdings für Ärger: Denn Promo-Codes gelten nur für einzelne Regionen und vermutlich benötigt die neue Funktion zwingend WebOS 2.x, so dass viele WebOS-Nutzer davon ausgeschlossen sind.
/ 12 Kommentare
Die Golem Newsletter : Das Wichtigste für Techies und IT-Leader auf einen Blick. Jetzt abonnieren

One Pass: Google wird zum digitalen Kiosk

Google startet mit One Pass eine neue Bezahllösung für digitale Inhalte. Verlage sollten darüber kostenlose oder kostenpflichtige Inhalte vertreiben können, kündigte Google-Chef Eric Schmidt in Berlin an.
/ 6 Kommentare
undefined

App Store: Apple startet Abos für Apps

Apple unterstützt mit seinem App Store ab sofort auch Abos für Apps. Gedacht ist dies für Verlage, die darüber ihre Apps regelmäßig mit neuen Inhalten bestücken und ihre Nutzer dafür regelmäßig zur Kasse bitten wollen. Begeistert sind viele Verlage von dem neuen Angebot nicht.
/ 28 Kommentare
undefined

Nokia-Chef Elop: "Nokia ist wie eine brennende Ölplattform" (Update)

Symbian ist nicht wettbewerbsfähig, Apple regiert im High-End-Bereich, Android erobert die Midrange, und Billighandys basieren weitgehend auf Mediatek-Chips und kommen aus China: So fasst Nokia-Chef Stephen Elop die aktuelle Marktsituation in einem von Engadget veröffentlichten internen Memo zusammen. Allerdings gibt es Zweifel an der Echtheit des Dokuments.
/ 109 Kommentare
undefined

App Store: Apple setzt Verlagen eine Frist

Verlage haben offenbar nur noch bis zum 31. März 2011 Zeit, ihre iOS-Apps an das Abrechnungssystem von Apples App Store anzupassen. Danach ist eine ausschließlich externe Abrechnung von Abonnements oder Käufen von Einzelausgaben nicht mehr erlaubt.
/ 87 Kommentare
Amazon Kindle

Kindle: Amazon erlaubt den E-Book-Verleih

Amazon hat seinen Kindle-Nutzern die Möglichkeit eröffnet, ihre gekauften E-Books an Freunde und Bekannte zu verleihen. Dazu ist lediglich die Angabe der E-Mail-Adresse notwendig. Nach Ende der Leihzeit kann der Besitzer wieder über sein elektronisches Buch verfügen.
/ 42 Kommentare