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Meinungsfreiheit: Was die USA am DSA nicht verstehen (wollen)

Nach Ansicht der US-Regierung schränkt der DSA die Meinungsfreiheit ein. Doch die US-Konzerne sollten froh sein, dass es diese EU -Regulierung gibt.
/ Friedhelm Greis
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Anna-Lena von Hodenberg (r.) von Hate Aid erhielt für ihre Arbeit von Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier das Bundesverdienstkreuz. (Bild: Gerald Matzka/Getty Images)
Anna-Lena von Hodenberg (r.) von Hate Aid erhielt für ihre Arbeit von Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier das Bundesverdienstkreuz. Bild: Gerald Matzka/Getty Images
Inhalt
  1. Meinungsfreiheit: Was die USA am DSA nicht verstehen (wollen)
  2. Verboten bleibt verboten
  3. Meinungsfreiheit nicht mehr für Trump-Kritiker

Es hat eine lange Tradition, dass in den USA und Europa mit zweierlei Maß gemessen wird. Während der größte Teil der Welt das metrische System nutzt, halten die Vereinigten Staaten noch an Meilen, Fuß und Zoll fest. Unterschiedliche Maßstäbe gelten dies- und jenseits des Atlantiks auch beim Thema Meinungsfreiheit. Doch nun beginnt die US-Regierung unter Donald Trump, ihre sehr spezielle Version der Meinungsfreiheit in Europa durchsetzen zu wollen. Und misst dabei selbst mit zweierlei Maß.

Ihre erste Attacke auf die europäische Digitalgesetzgebung startete die US-Regierung bereits im Februar 2025. Auf der Münchner Sicherheitskonferenz warf Vizepräsident James Vance den europäischen Staaten vor, die Redefreiheit einzuschränken. Einige Tage später suggerierte er , dass die amerikanische Öffentlichkeit möglicherweise die militärische Unterstützung überdenken könnte, wenn Deutschland weiterhin bestimmte Äußerungen in sozialen Medien strafrechtlich verfolge.

Zum Ende des Jahres setzten die USA ihre verbalen Drohungen in konkrete Taten um: Das US-Außenministerium sprach Einreiseverbote gegen den früheren EU-Digitalkommissar Thierry Breton sowie vier Vertreter von Nichtregierungsorganisationen aus, die sich gegen Hassrede im Internet einsetzen. Dazu zählen auch Anna-Lena von Hodenberg und Josephine Ballon von der deutschen Organisation Hate Aid.

Angeblicher Zensur-Industrie-Komplex

Sie gehören dem US-Außenministerium zufolge(öffnet im neuen Fenster) zum "weltweiten Zensur-Industrie-Komplex" (Global Censorship-Industrial Complex) und "zwingen US-Plattformen dazu, US-amerikanische Ansichten, die sie ablehnen, zu zensieren, aus dem Verkehr zu ziehen und zu unterdrücken" . Bezeichnend, dass Breton vorgeworfen wird, einer der Vordenker des Gesetzes über digitale Dienste (Digital Services Act/DSA) zu sein.

Die EU-Verordnung dient nach Ansicht der aktuellen US-Regierung dazu, die Meinungsfreiheit von US-Amerikanern einzuschränken. So heißt es in der Erklärung des US-Außenministeriums: "Präsident Trump hat deutlich gemacht, dass seine America-First-Außenpolitik Verletzungen der amerikanischen Souveränität ablehnt. Extraterritoriale Übergriffe ausländischer Zensoren, die sich gegen amerikanische Meinungsäußerungen richten, bilden dabei keine Ausnahme."

DSA reguliert keine Inhalte

Die EU-Kommission weist in Gesprächen mit der US-Regierung stets darauf hin, dass es sich beim DSA gerade nicht um eine Regulierung von Inhalten handelt. Das werde inzwischen auf der Arbeitsebene in Washington "einigermaßen gut verstanden" , sagte ein hochrangiger EU-Kommissionsbeamter im vergangenen Oktober . Zudem sei in den USA nicht bekannt, dass es in Europa eine Grundrechtecharta gebe. Diese schützt unter anderem das Recht auf freie Meinungsäußerung(öffnet im neuen Fenster) .

Kurioserweise drängte die EU-Kommission vor allem deshalb auf eine europaweite Regelung, um nationale Alleingänge wie das deutsche Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) zu stoppen . Das NetzDG galt der Brüsseler Behörde als abschreckendes Beispiel einer "unkontrollierten Regulierungswut" . Der DSA sollte verhindern, dass andere EU-Länder ebenfalls solche Gesetze erließen und die großen IT-Konzerne es mit einem Flickenteppich an nationalen Vorgaben zu tun gehabt hätten. Zudem wurde im DSA vereinbart, dass sich die großen Plattformen nicht mit schlecht ausgestatteten nationalen Behörden auseinandersetzen müssen, sondern direkt von der EU-Kommission kontrolliert werden.

Zudem war von Anfang an klar, dass der DSA keine Angaben dazu machen würde, welche Inhalte als illegal gelten und daher auf Anordnung hin entfernt werden müssen. Das hängt von den Gesetzen der einzelnen Mitgliedstaaten ab. Der DSA kommt den US-Firmen sogar entgegen, indem er – anders als das NetzDG – keine konkreten Vorgaben macht, wie schnell illegale Inhalte entfernt werden müssen. Rechtswidrig können Inhalte sein, wenn deren Veröffentlichung auf einer bestimmten Plattform gegen das Urheberrecht verstößt. Auch kinderpornografische Aufnahmen oder Straftaten wie Volksverhetzung und üble Nachrede gehören dazu.

Eine Abschaffung des DSA würde die rechtliche Situation für US-Firmen wieder komplizierter machen.


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