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Meinungsfreiheit: Was die USA am DSA nicht verstehen (wollen)

Nach Ansicht der US-Regierung schränkt der DSA die Meinungsfreiheit ein. Doch die US-Konzerne sollten froh sein, dass es diese EU-Regulierung gibt.
/ Friedhelm Greis
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Anna-Lena von Hodenberg (r.) von Hate Aid erhielt für ihre Arbeit von Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier das Bundesverdienstkreuz. (Bild: Gerald Matzka/Getty Images)
Anna-Lena von Hodenberg (r.) von Hate Aid erhielt für ihre Arbeit von Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier das Bundesverdienstkreuz. Bild: Gerald Matzka/Getty Images

Es hat eine lange Tradition, dass in den USA und Europa mit zweierlei Maß gemessen wird. Während der größte Teil der Welt das metrische System nutzt, halten die Vereinigten Staaten noch an Meilen, Fuß und Zoll fest. Unterschiedliche Maßstäbe gelten dies- und jenseits des Atlantiks auch beim Thema Meinungsfreiheit. Doch nun beginnt die US-Regierung unter Donald Trump, ihre sehr spezielle Version der Meinungsfreiheit in Europa durchsetzen zu wollen. Und misst dabei selbst mit zweierlei Maß.

Ihre erste Attacke auf die europäische Digitalgesetzgebung startete die US-Regierung bereits im Februar 2025. Auf der Münchner Sicherheitskonferenz warf Vizepräsident James Vance den europäischen Staaten vor, die Redefreiheit einzuschränken. Einige Tage später suggerierte er, dass die amerikanische Öffentlichkeit möglicherweise die militärische Unterstützung überdenken könnte, wenn Deutschland weiterhin bestimmte Äußerungen in sozialen Medien strafrechtlich verfolge.

Zum Ende des Jahres setzten die USA ihre verbalen Drohungen in konkrete Taten um: Das US-Außenministerium sprach Einreiseverbote gegen den früheren EU-Digitalkommissar Thierry Breton sowie vier Vertreter von Nichtregierungsorganisationen aus, die sich gegen Hassrede im Internet einsetzen. Dazu zählen auch Anna-Lena von Hodenberg und Josephine Ballon von der deutschen Organisation Hate Aid.

Angeblicher Zensur-Industrie-Komplex

Sie gehören dem US-Außenministerium zufolge(öffnet im neuen Fenster) zum "weltweiten Zensur-Industrie-Komplex" (Global Censorship-Industrial Complex) und "zwingen US-Plattformen dazu, US-amerikanische Ansichten, die sie ablehnen, zu zensieren, aus dem Verkehr zu ziehen und zu unterdrücken". Bezeichnend, dass Breton vorgeworfen wird, einer der Vordenker des Gesetzes über digitale Dienste (Digital Services Act/DSA) zu sein.

Die EU-Verordnung dient nach Ansicht der aktuellen US-Regierung dazu, die Meinungsfreiheit von US-Amerikanern einzuschränken. So heißt es in der Erklärung des US-Außenministeriums: "Präsident Trump hat deutlich gemacht, dass seine America-First-Außenpolitik Verletzungen der amerikanischen Souveränität ablehnt. Extraterritoriale Übergriffe ausländischer Zensoren, die sich gegen amerikanische Meinungsäußerungen richten, bilden dabei keine Ausnahme."

DSA reguliert keine Inhalte

Die EU-Kommission weist in Gesprächen mit der US-Regierung stets darauf hin, dass es sich beim DSA gerade nicht um eine Regulierung von Inhalten handelt. Das werde inzwischen auf der Arbeitsebene in Washington "einigermaßen gut verstanden", sagte ein hochrangiger EU-Kommissionsbeamter im vergangenen Oktober. Zudem sei in den USA nicht bekannt, dass es in Europa eine Grundrechtecharta gebe. Diese schützt unter anderem das Recht auf freie Meinungsäußerung(öffnet im neuen Fenster).

Kurioserweise drängte die EU-Kommission vor allem deshalb auf eine europaweite Regelung, um nationale Alleingänge wie das deutsche Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) zu stoppen. Das NetzDG galt der Brüsseler Behörde als abschreckendes Beispiel einer "unkontrollierten Regulierungswut". Der DSA sollte verhindern, dass andere EU-Länder ebenfalls solche Gesetze erließen und die großen IT-Konzerne es mit einem Flickenteppich an nationalen Vorgaben zu tun gehabt hätten. Zudem wurde im DSA vereinbart, dass sich die großen Plattformen nicht mit schlecht ausgestatteten nationalen Behörden auseinandersetzen müssen, sondern direkt von der EU-Kommission kontrolliert werden.

Zudem war von Anfang an klar, dass der DSA keine Angaben dazu machen würde, welche Inhalte als illegal gelten und daher auf Anordnung hin entfernt werden müssen. Das hängt von den Gesetzen der einzelnen Mitgliedstaaten ab. Der DSA kommt den US-Firmen sogar entgegen, indem er – anders als das NetzDG – keine konkreten Vorgaben macht, wie schnell illegale Inhalte entfernt werden müssen. Rechtswidrig können Inhalte sein, wenn deren Veröffentlichung auf einer bestimmten Plattform gegen das Urheberrecht verstößt. Auch kinderpornografische Aufnahmen oder Straftaten wie Volksverhetzung und üble Nachrede gehören dazu.

Eine Abschaffung des DSA würde die rechtliche Situation für US-Firmen wieder komplizierter machen.

Verboten bleibt verboten

Denn es ist nicht davon auszugehen, dass die Mitgliedstaaten künftig komplett darauf verzichten würden, illegale Inhalte aus dem Netz zu entfernen. Das Konzept des Notice-and-Takedown gibt es schließlich schon seit der E-Commerce-Richtlinie aus dem Jahr 2001. Der DSA diente daher vor allem dazu, die Löschung von illegalen Inhalten und den Umgang mit Nutzerbeschwerden EU-weit einheitlich zu regeln.

Die USA verlangen dennoch, dass in Europa verbotene Meinungsäußerungen wie die Leugnung des Holocaust oder strafbare Beleidigungen auf US-Plattformen verbreitet werden dürfen und hier zugänglich sind. Ihr Maßstab für die Meinungsfreiheit soll überall gelten. Schon unter der Regierung von Joe Biden sagte eine Vertreterin des US-Außenministeriums zu dieser Problematik(öffnet im neuen Fenster): "In der Tradition der Vereinigten Staaten besteht die Antwort auf schlechte Äußerungen – einschließlich rassistischer, antisemitischer, den Holocaust leugnender und verzerrender Äußerungen – nicht in staatlichen Eingriffen oder Zensur, sondern in mehr Äußerungen; Äußerungen, die Toleranz fördern und Lügen mit Fakten begegnen."

Keine staatliche Zensur

Diese Auffassung erscheint angesichts der algorithmen- und KI-gesteuerten Empfehlungssysteme der Plattformen bestenfalls naiv. Denn meist erreichen Lügen, Desinformation oder Hassreden deutlich mehr Nutzer als deren Widerlegungen. Zudem wird die Gefahr durch gezielte Desinformationskampagnen staatlicher Akteure mithilfe von Bot-Netzwerken ausgeblendet.

Außerdem handelt es sich beim DSA nicht um staatliche Eingriffe. So haben die einzelnen Mitgliedstaaten inzwischen mehr als 50 "vertrauenswürdige Hinweisgeber" anerkannt (g+). Diensteanbieter müssen Hinweise dieser Institutionen umgehend prüfen. Die Löschungen müssen schließlich von den Plattformen selbst vorgenommen werden und können vor Gericht angefochten werden.

Plattformen sollen transparenter werden

Ein wichtiger Aspekt des DSA sind zudem die Vorgaben zur Transparenz. So werden in einer eigenen Datenbank(öffnet im neuen Fenster) die Entscheidungen der Plattformen zur Moderation von Inhalten dokumentiert. Darüber hinaus müssen große Plattformen wie Facebook, Instagram oder X Wissenschaftlern einen Forschungszugang gewähren. Denn nur so lässt sich ermitteln, auf welche Weise die Plattformen die öffentliche Meinung durch ihre Empfehlungssysteme beeinflussen. Das jüngst gegen X verhängte Bußgeld steht nicht im Zusammenhang mit der Moderation von Inhalten, sondern mit Verstößen gegen die Transparenzpflichten.

Kein Europäer verlangt übrigens, dass US-Amerikaner in den USA nicht sagen dürfen, was dort erlaubt ist. Aber wenn US-Bürger in Europa eine Straftat begehen, muss diese auch hierzulande geahndet werden können. Internetplattformen müssen daher sicherstellen, dass diese illegalen Inhalte in den entsprechenden Ländern nicht verbreitet werden. Schließlich haben US-Firmen auch wenig Verständnis dafür, wenn ihre Werke in Europa keinen Urheberrechtsschutz genießen.

Was am Vorgehen der USA jedoch am meisten stört, ist die Tatsache, dass das Land selbst die Meinungsfreiheit mit sehr verschiedenen Maßstäben misst.

Meinungsfreiheit nicht mehr für Trump-Kritiker

So stören sich die US-Vertreter offenbar nicht an der aktuellen Rangliste der Pressefreiheit(öffnet im neuen Fenster) (PDF) der Organisation Reporter ohne Grenzen, in der die ersten 15 Plätze von europäischen Ländern belegt werden, während die USA auf Platz 57 von 180 Staaten rangieren. Dass das Weiße Haus sogar eine eigene Seite eingerichtet hat(öffnet im neuen Fenster), um angeblich falsche Medienberichte anzuprangern, wird ebenfalls geflissentlich ignoriert.

US-Präsident Donald Trump verklagt seit Jahren Medien auf Milliarden US-Dollar Schadenersatz, weil sie angeblich falsch über ihn berichtet haben. Zuletzt traf es sogar den britischen Sender BBC. Und an Weihnachten schlug er vor(öffnet im neuen Fenster), den Late-Night-Showmaster Stephen Colbert "einzuschläfern".

Trump schränkt selbst die Meinungsfreiheit ein

Ebenfalls gibt es inzwischen in den USA Bestrebungen, gegen unliebsame Äußerungen im Internet vorzugehen. So verlor eine Frau ihren Job(öffnet im neuen Fenster), weil sie nach der Ermordung des rechtskonservativen Influencers Charlie Kirk auf ihrem privaten Facebook-Account schrieb: "Wenn du Charlie Kirk für einen wunderbaren Menschen hältst, können wir keine Freunde sein."

Im Oktober 2025 entzog das US-Außenministerium bereits dem ZDF-Autor Mario Sixtus und fünf weiteren Ausländern ihre Visa, weil sie angeblich "die abscheuliche Ermordung von Charlie Kirk gefeiert haben". Ebenfalls war in den USA kurzfristig die Late-Night-Show von Jimmy Kimmel abgesetzt worden. Kimmel hatte kritisiert, dass die Maga-Bewegung von US-Präsident Trump versuche, aus der Ermordung politisches Kapital zu schlagen.

Trump selbst sagte zu seiner Entscheidung(öffnet im neuen Fenster), das Verbrennen der US-Flagge unter Strafe zu stellen: "Wir haben die Meinungsfreiheit weggenommen, weil dies durch die Gerichte entschieden wurde, und die Gerichte haben gesagt, dass Sie Meinungsfreiheit haben, aber was passiert ist, ist, dass das Verbrennen der Flagge die Menschen aufwühlt und irritiert."

Scharfe Kritik aus Deutschland und Frankreich

Die nun verhängten Einreisesperren für die fünf EU-Bürger dürften in erster Linie als symbolischer Akt zu verstehen sein, der sich an die Trump-Unterstützer in den USA richtet. Dennoch ist dies ein sehr unfreundlicher Akt unter Verbündeten, den die Regierungen in Frankreich und Deutschland als inakzeptabel verurteilten(öffnet im neuen Fenster). ^

Gar nicht hinnehmbar wären Versuche, Organisationen wie Hate Aid von finanziellen Transaktionen auszuschließen. So kündigten die Sparkasse Göttingen und die GLS-Bank die Geschäftsbeziehung zum Verein "Rote Hilfe" auf. Der Grund liegt in der Einstufung der "Antifa Ost" als terroristische Organisation durch die USA.

Unter Trump scheint das Land jedes Maß für den Umgang mit anderen Staaten – mit Ausnahme von Russland – verloren zu haben.


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