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Onlinehandel: Auch Bilder sind bindend

Im Onlinehandel zählt nicht nur, was im Text einer Produktbeschreibung angegeben ist, sondern auch, was auf Bildern zu sehen ist, entschied der Bundesgerichtshof.
/ Jens Ihlenfeld
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Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass auch auf Bildern sichtbare Produkteigenschaften von Onlinehändlern erfüllt werden müssen und es nicht nur auf den Text ankommt. Im konkreten Fall wurde die Klage des Käufers zwar abgewiesen, aber nur, weil dieser auf Schadensersatz und nicht auf Nacherfüllung geklagt hatte.

Ein gewerblicher Restwertaufkäufer hatte gegen einen Kfz-Sachverständigen geklagt, der im Auftrag des Verkäufers ein Unfallfahrzeug in eine Internetrestwertbörse eingestellt hatte. Auf den im Internet veröffentlichen Fotos des beschädigten Škoda war eine Standheizung zu erkennen, die in der Fahrzeugbeschreibung nicht als Zusatzausstattung erwähnt wurde und nach dem Willen des Autohauses, das den Wagen über die Restwertbörse verkaufen wollte, auch nicht verkauft werden sollte.

Vor der Abholung des Fahrzeugs durch einen Mitarbeiter des Restwertaufkäufers wurde die Standheizung vom Autohaus ausgebaut. Der Restwertaufkäufer klagt auf Erstattung der Kosten für den Erwerb und Einbau einer gebrauchten Standheizung und scheiterte damit in allen Instanzen, einschließlich des BGH.

Der BGH kam zu dem Schluss, dass dem klagenden Restwertaufkäufer "der geltend gemachte Schadensersatzanspruch wegen der ausgebauten Standheizung unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt zusteht" . Interessant ist an der Entscheidung vor allem die Begründung, denn der BGH führt aus, dass dem Käufer laut BGB "ein Anspruch auf Nacherfüllung" zusteht, nicht aber auf Kostenerstattung. Nur wenn zunächst der Nacherfüllungsanspruch vergeblich geltend gemacht wurde, gibt es ein Recht auf Schadensersatz (Kostenerstattung) für den Käufer wegen der ausgebauten Standheizung. Andernfalls würde der gesetzliche Vorrang der Nacherfüllung unterlaufen.

Das bedeutet aber unter dem Strich: Der Verkäufer muss die auf dem Bild abgebildete Standheizung wieder einbauen.


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