Verletzung von § 263 StGB, § 263a StGB und § 53 Abs. 1 UrhG? Die Bertelsmann Music Group (BMG) vertreibt derzeit einige Musik-CDs, die mit einem Kopierschutz versehen sind, der das digitale Kopieren von CDs verhindern soll. Nun hat ein Mann aus Nordrhein-Westfalen den Musikkonzern angezeigt, weil dieser seiner Meinung nach nicht auf der Verpackung der CD darauf hingewiesen habe, dass sich die CD-Compilation "Just the Best" nicht auf PC-CD-Laufwerken abspielen, geschweige denn mit CD-Brennern eine Kopie anfertigen lässt.