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Michael Schumacher lässt Domainnamen abmahnen

Erneuter Steit um Vornamen-Domainnamen. Michael "Micha" Stanka betreibt eine Motorsport-Website, die vor zwei Jahren aus einer Praktikumsarbeit heraus entstand. Er bekam jetzt indirekt Post von Michael Schumacher, berichtete advograf.de. Schumi ließ dem 18-jährigen Schüler aus Waiblingen mitteilen, dass die Domain michas-formel1-site.de die Namensrechte des Rennsportfahrers verletze.
/ Andreas Donath
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Dies ließ er durch seinen Rechtsanwalt Dr. Nils Harder aus Sindelfingen mittels einer Abmahnung mitteilen, so advograf.de. Nach § 12 BGB kann derjenige Unterlassung verlangen, dessen Recht zum Gebrauch des Namens beispielsweise dadurch verletzt wird, dass ein anderer "unbefugt den gleichen Namen führt".

Es stellt sich aber die Frage, welcher Name oder Namensteil verletzt sein soll, denn "Michael" scheint mehr ein Sammelbegriff für männliche Deutsche denn ein individuelles Identitätsmerkmal zu sein. Etwas spitzfindig kommentiert die Website AdvoGraf, dass der Ferrari-Pilot mit Zweit(vor)namen doch wohl kaum "Formel 1" heiße.

Ein besonderer Dorn im Auge des Juristen ist ein Werbebanner auf der fraglichen Seite, der zur Firma Penco Elektronik führt. Deren Geschäftsführer, Ernst Gierer, ist nicht nur Patenonkel des Betreibers Stanka, sondern auch Mäzen der Seite. Mit rund 1.300 DM monatlich unterstütze man das Projekt des jugendlichen Rennsportfans. Durch den Umstand, dass sich auf der fraglichen Website "neben allgemeinen Informationen über meinen Mandanten" eben auch ein Banner zur Penco Elektronik befinde, werde "fälschlicherweise der Eindruck" erweckt, Schumacher hätte "den Betrieb der Website unter der Domain www.michas-formel1-site.de in irgendeiner Weise gestattet" , folgert der gegnerische Anwalt.

Man fordert die sofortige und unwiderrufliche Freigabe der streitigen Domain. Daneben soll eine Erklärung abgegeben werden, mit der sich die Betreiber verpflichten, im Falle einer Zuwiderhandlung eine Vertragsstrafe von 10.500 DM zu zahlen, berichtete advograf.de.


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