Bund erstreitet Domain verteidigungsministerium.de
Der von der Wehrbereichsverwaltung II. beauftragte Rechtsanwalt Horak strengte einen Prozess im Namen der Bundesrepublik Deutschland an, den der Azubi nun vor der 7. Zivilkammer des Landgerichts Hannover verlor.
Bereits auf der Startseite haben die Seitenbetreiber darauf hingewiesen, dass dies nicht die Homepage des Bundesministerium der Verteidigung sei und einen Link zur bundeswehr.de gesetzt. In der Gerichtsverhandlung wurde durch den Prozessvertreter deshalb die Frage aufgeworfen, ob durch diese Homepage das Ansehen der Bundesrepublik in Deutschland im Ausland geschädigt würde und dieser Link überhaupt zulässig sei.
Der Auszubildende habe nicht die finanziellen Mittel, einen derartigen Rechtsstreit bis zum Bundesgerichtshof durchzuführen. Es wird daher voraussichtlich keine Berufung eingelegt werden, jedoch betonen die Betreiber, dass sie die Seite weiter betreiben wollen. Ab sofort ist die Seite unter der Domain Verweigerungsministerium.de erreichbar.
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