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stern.de: Erneuter Rechtsstreit um Telekom-Aktien

Durften Aktien aus Kapitalerhöhung vom 31. Mai in den Handel? Nach Informationen von stern.de prüft die Deutsche Börse derzeit, ob ein Aktienpaket der Deutschen Telekom AG zum Handel hätte zugelassen werden dürfen. Es geht dabei um die knapp 1,17 Milliarden T-Aktien, rund ein Viertel aller Telekom-Papiere, aus einer Kapitalerhöhung vom 31. Mai dieses Jahres, mit denen das Unternehmen den Kauf der amerikanischen Mobilfunk-Firmen Voicestream und Powertel bezahlte.
/ Andreas Donath
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Die Aktien können seit dem 4. Juni an deutschen Börsen gehandelt werden. Gegen die Zulassung dieser T-Aktien zum Börsenhandel hat nun ein Telekom-Aktionär, der Jenaer Rechtsanwalt Said Kuhlig, Widerspruch bei der Deutsche Börse AG sowie beim hessischen Wirtschaftsministerium eingelegt.

Kuhlig vertritt bereits Privatanleger bei einer Prospekthaftungsklage gegen die Telekom. Der Sprecher der Deutschen Börse bestätigte auf Nachfrage den Eingang des Widerspruchs. Der werde nun geprüft.

Kuhlig begründet den Widerspruch mit angeblichen Verstößen gegen die Börsenzulassungsverordnung. So hätte die Deutsche Börse von der Telekom in deren Börsenzulassungsprospekt nicht allein den Konzernabschluss sondern auf Grund der umstrittenen Bewertung der Telekom-Immobilien auch einen Einzelunternehmensabschluss fordern müssen. Die Telekom hatte im Februar ihr Immobilienvermögen um 3,9 Milliarden DM abwerten müssen.


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