Rambus im Fegefeuer: Weitere Sammelklagen durch Aktionäre
Nachdem die Kanzlei "Beatie and Osborn LLP" den Anfang gemacht hat, folgen nun die Kanzleien "Weiss & Yourman", "Farrow, Bramson, Baskin & Plutzik", "Johnson & Perkinson" sowie "Stull, Stull & Brody", um Rambus eine Entschädigung für die Verluste seiner Aktionäre abzuringen. Dabei geht es allerdings hauptsächlich um Aktionäre, die zwischen dem 11. Februar und 9. Mai Aktien gekauft haben.
Am 9. Mai verlor Rambus gegen Infineon, wurde vom Gericht des Betrugs für schuldig befunden und musste eine Geldstrafe an Infineon zahlen. Rambus hat während seiner Mitgliedschaft im Joint Electronic Device Engineering Council (JEDEC) die Erstellung offener Industriestandards im Standardisierungsgremium untergraben, indem das Unternehmen über eigene relevante Patente und Patentanmeldungen nicht informierte. So war Rambus zwar an der Schaffung von JEDEC-Standards beteiligt, laut Gericht allerdings nur, um letztendlich Lizenzgebühren geltend machen zu können.
Auch im Berufungsverfahren hat Rambus den Kürzeren gezogen, wurde erneut des Betrugs für schuldig befunden, muss Infineons Anwaltskosten in Höhe von 7,1 Millionen US-Dollar begleichen und darf nun u.a. keine weiteren Klagen einreichen, die gegen Infineons JEDEC-konforme SDRAM-Module gerichtet sind.
Dieser Ausgang dürfte eine verheerende Wirkung auf die kommenden Geschäftsergebnisse haben, da Rambus einen großen Teil seiner Einnahmen aus Lizenzgebühren für seine SDRAM-Patente erhalten hat. Kaum einer der Hersteller, die auf Grund von Rambus' rechtlichen Drohungen notgedrungen zu SDRAM-Lizenznehmern wurden, wird nun weiterhin bezahlen wollen. Rambus bezieht weiterhin Lizenzeinnahmen für seinen mit DDR-SDRAM konkurrierenden Speicherstandard RDRAM, der von Intel für den Pentium 4 favorisiert wird.



