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Niederlage für Telekom im Streit um Ortsnetzgespräche

Gericht lehnt einstweilige Verfügung gegen Ortsgespräche über 0190-Nummer ab. Der Call-by-Call-Anbieter TeleDiscount darf auch weiterhin Ortsgespräche im offenen Call-by-Call über die Einwahlnummer 0190-035 anbieten. Das Landgericht Köln hat jetzt den Antrag der Deutschen Telekom AG auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen TeleDiscount abgewiesen.
/ Jens Ihlenfeld
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Der Ansicht der Deutschen Telekom AG, das Anbieten von Ortsgesprächen über eine 0190er-Nummer stelle eine Wettbewerbswidrigkeit dar, erteilten die Kölner Richter eine deutliche Abfuhr. Ohne eine mündliche Anhörung entschieden sie, "ein Missbrauch (...) liegt nicht vor" , verkündet TeleDiscount.

In der Begründung heißt es weiter: "Dass bisher noch kein anderer Wettbewerber auf den Gedanken gekommen ist, über die Rufnummer 0190 als Dienst die Weitervermittlung von Telefonverbindungen anzubieten, macht die Ausnutzung dieser Möglichkeit nicht wettbewerbswidrig."

Damit erkennt das Gericht die innovative Idee der Kölner TeleDiscounter an und attestiert gleichzeitig dem Ex-Monopolisten Telekom, dass durch seine Haltung "jeder Fortschritt und Wettbewerb blockiert würde" . Allerdings hat die Deutsche Telekom zum einen die Möglichkeit, gegen diesen Bescheid Widerspruch einzulegen, zum anderen ist mit der Ablehnung des Antrags auf einstweilige Verfügung noch keine Entscheidung in der eigentlichen Sache gefallen, die erst in einem ordentlichen Verfahren fallen kann.


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