Konflikt um Newsletter-Abmahnungen findet kein Ende
In einem offenen Brief an die Site Avograf.de, die sich für die Abgemahnten stark gemacht hatte, erklärte die GSDI, dass man ohne Anerkennung einer Rechtspflicht in jedem Einzelfall die durch die von der beauftragten Kanzlei geltend gemachten Anwaltskosten tragen wolle. Im Gegenzug sollen sich die Betroffenen verpflichten, auf die Geltendmachung von Ansprüchen, gleich aus welchem Rechtsgrund, gegen den GSDI e.V. zu verzichten. Die Rechtsanwaltskosten belaufen sich auf jeweils rund 1.300 DM.
Da der Unterzeichner der Unterlassungserklärung aber auf sämtliche Ansprüche gegen die GSDI verzichten muss, um in den "Genuss" der Anwaltskostenübernahme zu kommen, rät Advograf.de den Betroffenen, die Erklärung nicht zu unterzeichnen, da sich der Abgemahnte letztlich selbst eines ihm zustehenden (Klage-)Rechts berauben würde.
Advograf.de: "Das ist nicht das von uns geforderte und viel gepriesene Einlenken, das ist auch nicht der faktische Neuanfang der Sache wegen. Dieses billige Taktieren ist für die Betroffenen eine Zumutung und hat den Charme eines faulen Kuhhandels."
Der Verein GSDI hatte diverse kleine, zum Teil nicht-kommerzielle Newsletter-Betreiber abgemahnt, da diese es Neuabonnenten nicht ermöglichten, sich ohne Angabe ihres Namens in die Abonnentenliste eines Newsletter eintragen zu können. Dabei bezog man sich auf Paragraf 4 des Teledienstedatenschutzgesetzes (TDDSG) und den identischen Paragraf 13 des Mediendienstestaatsvertrags, die zur allgemeinen Daten-(Erhebungs-)Sparsamkeit aufrufen.
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