Infineon: US-Gericht bekräftigt Urteil gegen Rambus
Rambus hatte Infineon angeklagt, mit seinen SDRAM- und DDR-SDRAM-Modulen vier Rambus-Patente zu verletzen. Letztendlich konnte Infineon das Gericht jedoch überzeugen, dass Rambus während seiner Mitgliedschaft im Joint Electronic Device Engineering Council (JEDEC) die Erstellung offener Industriestandards im Standardisierungsgremium untergraben habe, indem das Unternehmen über eigene relevante Patente und Patentanmeldungen nicht informierte. Auch andere, betroffene JEDEC-Mitglieder werfen Rambus vor, sich zwar an der Schaffung von JEDEC-Standards beteiligt zu haben, allerdings nur, um letztendlich Lizenzgebühren geltend machen zu können.
Der Gerichtshof erließ nun eine "anti-suit injunction" gegen Rambus, die es dem Unternehmen unmöglich macht, weitere Klagen gegen Infineons JEDEC-konforme SDRAM-Module sowie alle gegenwärtigen und zukünftigen US-Patente einreichen zu können, die Ziel von Rambus' Betrugsversuch waren. Während Rambus im Mai schon zur Zahlung einer Schadensersatzsumme in Höhe von 3,5 Millionen US-Dollar verdonnert wurde, muss das Unternehmen auf Geheiß des Richters nun auch für Infineons Anwaltskosten in Höhe von 7,1 Millionen US-Dollar aufkommen.