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Infineon: US-Gericht bekräftigt Urteil gegen Rambus

Rambus darf nicht mehr gegen SDRAM-Hersteller und -Patentinhaber klagen. Bereits Anfang Mai hatte das US-Bezirksgericht Virginia die Patentklage des Speichertechnologieherstellers und Intel-Partners Rambus zu Gunsten von Infineon Technologies entschieden und Rambus darüber hinaus des Betrugs für schuldig befunden. Im Berufungsverfahren hat Rambus nun laut Infineon erfolglos versucht, zumindest das damalige Juryurteil zu kippen, um nicht mehr als Betrüger dazustehen.
/ Christian Klaß
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Rambus hatte Infineon angeklagt, mit seinen SDRAM- und DDR-SDRAM-Modulen vier Rambus-Patente zu verletzen. Letztendlich konnte Infineon das Gericht jedoch überzeugen, dass Rambus während seiner Mitgliedschaft im Joint Electronic Device Engineering Council (JEDEC) die Erstellung offener Industriestandards im Standardisierungsgremium untergraben habe, indem das Unternehmen über eigene relevante Patente und Patentanmeldungen nicht informierte. Auch andere, betroffene JEDEC-Mitglieder werfen Rambus vor, sich zwar an der Schaffung von JEDEC-Standards beteiligt zu haben, allerdings nur, um letztendlich Lizenzgebühren geltend machen zu können.

Der Gerichtshof erließ nun eine "anti-suit injunction" gegen Rambus, die es dem Unternehmen unmöglich macht, weitere Klagen gegen Infineons JEDEC-konforme SDRAM-Module sowie alle gegenwärtigen und zukünftigen US-Patente einreichen zu können, die Ziel von Rambus' Betrugsversuch waren. Während Rambus im Mai schon zur Zahlung einer Schadensersatzsumme in Höhe von 3,5 Millionen US-Dollar verdonnert wurde, muss das Unternehmen auf Geheiß des Richters nun auch für Infineons Anwaltskosten in Höhe von 7,1 Millionen US-Dollar aufkommen.


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