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Erneute Anhörung im Microsoft-Prozess abgelehnt

Gericht lehnt Anträge von Microsoft ab. Das Berufungsgericht in Washington(öffnet im neuen Fenster) hat jetzt entschieden, im Microsoft-Prozess nicht noch einmal in die Beweisaufnahme einzusteigen. Mitte Juli hatte Microsoft einen entsprechenden Antrag gestellt, der aber jetzt abgelehnt wurde.
/ Ingo Pakalski
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Außerdem wies das Gericht den Antrag Microsofts zurück, das Verfahren zur Feststellung des Strafmaßes möglichst schnell an ein niedrigeres Gericht zu überweisen. Damit sind gleich zwei Anträge von Microsoft vom Berufungsgericht abgewiesen worden.

Microsoft wollte mit einer erneuten Beweisaufnahme zeigen, dass die Verzahnung zwischen Internet Explorer und dem Betriebssystem Windows 98 nicht gegen die Anti-Trust-Gesetze verstoße.


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