Disney, NBC und Viacom klagen gegen SONICblues ReplayTV 4000
Klage gegen Kopierfunktionen und Werbeblocker des digitalen Videorekorders
Der Hersteller SONICblue hat sich eine Sammelklage von drei der weltweitgrößten Medienunternehmen eingefangen: Disney, NBC und Viacom sowie deren Töchtergesellschaften beschuldigen SONICblue der Verletzung von Urheberrechten sowie unfairer Geschäftspraktiken, da dessen bisher ab November in den USA erhältlicher digitaler Videorekorder ReplayTV 4000 das Überspringen von Werbeblöcken und die Verbreitung von Aufnahmen per Breitband-Internetanbindung ermöglicht.
In einer kurzen Stellungnahme vom 31. Oktober 2001 erklären die Kläger, dass SONICblues ReplayTV 4000 System die Urheberrechte in beispielloser Weise verletze. So könnten Nutzer neben werbefinanziert ausgestrahlten TV-Sendungen auch Pay-per-View- und Abonnement-Fernsehprogramme aufnehmen und über das Internet verbreiten. Darüber hinaus würde das Weiterverbreiten perfekter Kopien laut Klageschrift die genannten Geschäftsmodelle gefährden. Die Urheberrechtsverletzung beschränke sich dabei nicht nur auf die USA und Kanada, sondern würde sich weltweit auswirken. Als Beispiel wird die Musiktauschbörse Napster genannt.
Der zweite, für die Kläger nicht minder wichtige Punkt sei das vom ReplayTV 4000 gebotene automatische - allerdings nur auf Wunsch zugeschaltete - Überspringen von Werbeblöcken sowie das Weiterverbreiten ohne Werbung, was eine weitere Verletzung des Urheberrechts darstelle. "In beiden Fällen beraubt das ReplayTV 4000 die Rechteinhaber ihrer Einnahmequellen, durch die sie für die Schaffung ihrer kreativen Inhalte bezahlt werden und vermindert ihren Anreiz, Sendungen zu erstellen und der Öffentlichkeit zugänglich zu machen", heißt es dazu von Disney, NBC und Viacom.

ReplayTV 4000 erweckt Existenzängste bei Medienunternehmen
Mit der an das Bezirksgericht von Kalifornien gerichteten Klageschrift ersuchen Disney, NBC und Viacom das Gericht darum, SONICblue und darüber hinaus auch anderen das Angebot von Werbeblocker- und Filesharing-Funktionen zu untersagen und damit die Verletzung von Urheberrechten zu vermeiden. Damit scheinen die klagenden Medienunternehmen einen Präzedenzfall schaffen zu wollen, der Herstellern von modernen digitalen Videorekordern Einhalt gebietet.
SONICblue droht dabei neben einer einstweiligen Verfügung, die den für November geplanten US-Verkaufsstart des ReplayTV 4000 untersagen oder zumindest verzögern könnte, auch die Zahlung von Tantiemen und Wiedergutmachung für den laut Klägern entstandenen "irreparablen Schaden". Konkrete Schadensersatzforderungen seitens Disney, NBC und Viacom sind nicht in der Klageschrift zu finden, sie überlassen es dem Gericht, eine angemessene Summe festzusetzen.
Von SONICblue selbst gibt es noch keine Stellungnahmen, da die US-Firmenzentrale die Angelegenheit derzeit noch prüfe, so Holger Kuhn, Pressesprecher bei SONICblue Deutschland.
Anzumerken in dem Zusammenhang ist, dass NBC selbst an einem Hersteller digitaler Videorekorder beteiligt ist, nämlich am SONICblue-Konkurrenten TiVO. Deren von Partnern wie Sony, Hughes und Philips produzierte Geräte bieten zwar keine Filesharing-Funktionen, dafür werden sie - unter anderem - wie folgt beworben: "After scheduling our lives around our favorite TV programs, TiVo finally lets us watch what we want, when we want without commercials."
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Ich verstehe den Sinn des Filesharing ohnehin nicht. Wozu soll ich mir denn mit Gigabyte...
Dieses Zitat trifft den Nagel wirklich auf den Kopf. Warum beschäftigen sich die...
Es geht auch richtig böse: z.B. die audiovisuellen Zwangsvorführungen in "Clockwork...
in dem genannten Fall ging es darum, dass das Kinomagazin von Kinowelt selbst...