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Deutscher Bundestag

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Hauptquartier des GCHQ in Cheltenham (Bild: Ministry of Defence UK (OGL)) (Ministry of Defence UK (OGL))

Selbstauskunft: Frag den GCHQ

Die britische Organisation Privacy International hat einen neuen Dienst gestartet, mit dem Bürger herausfinden können sollen, ob NSA und GCHQ Daten über sie ausgetauscht haben. Die NGO stellt alle Formulare bereit - Nutzer müssen aber selbst drucken und Briefe schicken.
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Julian Assange könnte per Videokonferenz vom Ausschuss vernommen werden. (Bild: Fabrice Coffrini/AFP/Getty Images) (Fabrice Coffrini/AFP/Getty Images)

NSA-Ausschuss: Opposition prüft Vernehmung von Assange

Neben Edward Snowden hat sich inzwischen Wikileaks als Quelle für NSA-Dokumente etabliert. Ob und wie Julian Assange durch den NSA-Ausschuss vernommen werden kann, ist aber noch unklar. Erste ungeschwärzte Unterlagen sind den Abgeordneten derweil schon "zugeflogen".
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Die Nachschlagephase von RC4 bei einem Alphabet der Größe eines Bytes. (Bild: Matt Crypto/Public Domain) (Matt Crypto/Public Domain)

Verschlüsselung: Der lange Abschied von RC4

Er ist angreifbar - und die NSA liest angeblich mit: Die Internet Engineering Taskforce hat den Einsatz des einst beliebtesten Verschlüsselungsalgorithmus RC4 untersagt. Doch Sicherheit lässt sich nicht einfach verordnen.
/ 22 Kommentare / Von Hauke Gierow
Aus einer Liske-Präsentationsfolie (Bild: Liske) (Liske)

Liske: Bitkom schließt Vorstandsmitglied im Streit aus

Der IT-Branchenverband Bitkom hat den Unternehmer Bernd Liske ausgeschlossen, der auch im Hauptvorstand war. Liske will Cyberaufrüstung in Deutschland gegen die NSA. Er fürchte, dass ein Update auf eine große Anzahl deutscher PCs und Server gespielt werde, das am Tag X alles löscht.
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Das Bundeskanzleramt schaut bei den Aktivitäten des BND lieber nicht genauer hin. (Bild: Sean Gallup/Getty Images) (Sean Gallup/Getty Images)

BND-Selektorenaffäre: Die Hasen vom Bundeskanzleramt

In der Affäre um unzulässige NSA-Selektoren wälzt die Regierung alle Verantwortung auf den Bundesnachrichtendienst ab. Das ist ebenso perfide wie unzulässig für eine Aufsicht, die vor allem ermöglichen und nicht kontrollieren will.
/ 13 Kommentare / Von Friedhelm Greis