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BND-Selektorenaffäre: Die Hasen vom Bundeskanzleramt

In der Affäre um unzulässige NSA-Selektoren wälzt die Regierung alle Verantwortung auf den Bundesnachrichtendienst ab. Das ist ebenso perfide wie unzulässig für eine Aufsicht, die vor allem ermöglichen und nicht kontrollieren will.
/ Friedhelm Greis
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Das Bundeskanzleramt schaut bei den Aktivitäten des BND lieber nicht genauer hin. (Bild: Sean Gallup/Getty Images)
Das Bundeskanzleramt schaut bei den Aktivitäten des BND lieber nicht genauer hin. Bild: Sean Gallup/Getty Images

Einer der bekanntesten Angeklagten in der deutschen Justizgeschichte ist der Heidelberger Student Victor von Hase(öffnet im neuen Fenster) gewesen. Auf die Vorwürfe des Gerichts antwortete er im Jahr 1854 mit dem sprichwörtlich gewordenen Satz: "Mein Name ist Hase, ich weiß von nichts." Solche Hasen haben in den Jahren 2003 bis 2015 auch im Bundeskanzleramt gesessen. Von den dubiosen Methoden der NSA bei der gemeinsamen Satellitenaufklärung mit dem Bundesnachrichtendienst (BND) wollen sie nie etwas erfahren haben. Doch so einfach wird man als Aufsichtsbehörde seine Verantwortung nicht los.

Es war teilweise schon perfide, wie der frühere Kanzleramtschef Thomas de Maizière (CDU) und sein Geheimdienstkoordinator Klaus Dieter Fritsche in den Vernehmungen durch den NSA-Untersuchungsausschuss den Schwarzen Peter an den Geheimdienst abzugeben versuchten. Unisono versicherten sie, von den bereits 2005 beim BND aufgefallenen Problemen mit den NSA-Selektoren zu keinem Zeitpunkt gehört zu haben. Der Geheimdienst sei "zu 100 Prozent" für Fehler verantwortlich, sagte der heutige Innenminister de Maizière .

Die Behauptung des damaligen BND-Chefs Ernst Uhrlau, bereits 2006 das Kanzleramt mündlich darüber informiert zu haben, dass sich die NSA auch für die Firmen EADS und Eurocopter interessiere, konterte Fritsche mit einem ebenso geschickten wie unüberprüfbaren Argument: Wenn Uhrlau ihn tatsächlich davon unterrichtet hätte, wäre darüber sicherlich eine Aktennotiz angefertigt worden, sagte er den Abgeordneten . Das kann aber auch bedeuten, dass Fritsche den Vorfall als zu unwichtig erachtete, um ihn schriftlich festzuhalten. Ein Persilschein für das Kanzleramt ist das nicht.

Alles lässt sich verheimlichen

Letztlich zeigt die BND-Selektorenaffäre: Wenn der Geheimdienst es will, lässt sich im Grunde alles vor der Aufsichtsbehörde und der Öffentlichkeit verheimlichen. Auch die unzulässigen Selektoren hätten ohne Weiteres versteckt werden können, denn weder das Kanzleramt und erst recht nicht das Parlamentarische Kontrollgremium oder der NSA-Untersuchungsausschuss sind in der Lage, sich die entsprechenden Datenbanken des BND detailliert anzuschauen. Vor diesem Hintergrund ist es ebenso verwunderlich wie lobenswert, dass sich die zuständige BND-Abteilung im März dieses Jahres entschieden hat, die Problematik offenzulegen. Oft genug mussten Parlament und Regierung seit Beginn der Snowden-Enthüllungen hören, dass es keine Unterlagen oder Statistiken zur Kooperation mit der NSA gebe.

Doch nun lehnt sich das Kanzleramt bequem zurück. "Kein einziger Vermerk in dieser Sache ist jemals an mich gerichtet gewesen" , sagte der frühere Kanzleramtschef Ronald Pofalla in seiner Vernehmung vor dem NSA-Ausschuss . Daher habe er auch nicht einschreiten können. So einfach kann es sich die Regierung aber nicht machen. Denn die Vernehmungen haben auch gezeigt: Die BND-Mitarbeiter achten durchaus darauf, dass die Vorgaben aus dem Kanzleramt penibel eingehalten werden. Das zeigt sich beispielsweise in der Frage, ob und wie die Daten deutscher Bürger aus der überwachten Kommunikation herausgefiltert werden.

Politische Vorgaben haben gefehlt

Hier betreibt der Geheimdienst teilweise einen so hohen Aufwand, dass prestigeträchtige Kooperationsprojekte mit der NSA deswegen beendet werden mussten. So hat sich herausgestellt, dass der gemeinsame Abgriff an einem Internetknoten der Deutschen Telekom in Frankfurt am Main deswegen eingestellt wurde, weil die händische Überprüfung der Daten durch den BND dem US-Partnerdienst zu lange dauerte. Die 24-stündige Zeitverzögerung war der NSA zu viel. Da der BND keine 100-prozentig sichere automatische Filterung garantieren konnte, wurde das Projekt beendet.

Solche strikten Vorgaben in Bezug auf europäische Ziele hat es vonseiten der Politik aber nie gegeben. Bei der Auslandsaufklärung sind alle Ausländer, egal ob Österreicher oder Afghane, prinzipiell "zum Abschuss freigegeben" . Dieser Aussage eines BND-Mitarbeiters hat auch die Bundesregierung nicht widersprochen. Eingeschränkt wird diese Erlaubnis nur durch das Auftragsprofil des BND und Aufklärungsbereiche wie Terrorismus und Waffenverbreitung. Bei Kooperationsprojekten wie bei der Satellitenauswertung im bayerischen Bad Aibling gelten zudem noch die Regeln der entsprechenden Vereinbarung.

Solche Kontrolleure wünscht sich jeder Bürger

Gerade in diesem Punkt zeigten sich eklatante Defizite. So war das zugrundeliegende Memorandum of Agreement (MoA), das 2002 vereinbart worden war, offenbar nur wenigen hochrangigen BND-Mitarbeitern bekannt. Es gab nie eine dienstliche Anweisung, die dem Sachbearbeiter bei der Selektorenauswahl die wichtigsten Inhalte vermittelt hätte. Denn nach den Erfahrungen mit den US-Spionagenetz Echelon war die Überwachung europäischer Ziele in dem MoA bewusst ausgeklammert worden.

Daher ist es kein Wunder, dass der BND auf Rückfragen des Kanzleramts im Jahr 2008 von keinen Problemen zu berichten wusste. Offenbar war man in Pullach der Meinung, mit der automatisierten Herausnahme deutscher Selektoren alle Probleme gelöst zu haben. Selbst nach den Snowden-Enthüllungen war es BND-Chef Gerhard Schindler selbst, der anordnete, europäische Ziele aus den BND-internen Selektoren zu entfernen.

Alle Rechtskonstrukte gebilligt

Von sich aus macht sich das Kanzleramt ohnehin nicht auf die Suche nach Defiziten. Dort sieht man seine Aufgabe eher darin, die Praktiken des BND zu ermöglichen, anstatt sie zu kontrollieren. Alle umstrittenen Rechtsauffassungen , wie die "Weltraumtheorie" , die "Funktionsträgertheorie" oder die sogenannte G10-Legende für Abgriffe von Auslandsverkehr, werden vom Kanzleramt voll und ganz unterstützt. Zur Not stellt man dem Geheimdienst sogar einen Freibrief aus und erklärt gegenüber der Deutschen Telekom, dass eine rechtlich nicht abgesicherte Abhörpraxis schon rechtens sei.

"Wir haben kein grundsätzliches Misstrauen, dass uns nichts gesagt wird" , sagte der Geheimdienstkoordinator der Bundesregierung, Klaus-Dieter Fritsche, in seiner Vernehmung durch den NSA-Ausschuss. Viele Bürger dürften bedauern, dass die Steuerprüfung oder die Jobcenter nicht eine solche Auffassung von ihrer Kontrollfunktion haben. Auch ein Ladendetektiv dürfte seine Erfolglosigkeit nicht damit zu erklären versuchen, dass die Diebe sich leider nie freiwillig bei ihm meldeten. In einer Sache hat Fritsche aber recht: Man kann nicht hinter jeden BND-Mitarbeiter einen Aufpasser vom Kanzleramt stellen. Das wäre genauso so unsinnig, wie die Kommunikationsdaten von 80 Millionen Einwohnern in Deutschland zu speichern, um möglicherweise einige wenige Straftaten besser aufklären zu können. Ups .

Der Geheimdienst muss wissen, was er darf

Wie lassen sich die Geheimdienste denn überhaupt kontrollieren? Wie kann garantiert werden, dass alle relevanten Informationen auch die Dienst- und Fachaufsicht erreichen? Hilfreich wäre auf jeden Fall, dem BND endlich genau zu sagen, was er eigentlich machen soll und machen darf. Dann würden sich fragwürdige Rechtskonstrukte erübrigen, die selbst innerhalb des BND stark umstritten sind. Wie die von der SPD vorgelegten Reformvorschläge umgesetzt werden, bleibt abzuwarten. Ein Problem ist sicherlich auch, dass sogenannte abgeschottete Projekte im BND nur wenigen Mitarbeitern bekannt sind. Mitunter erfährt die Bundesregierung gar nichts davon. So beispielsweise bei der Operation Monkeyshoulder .

Auch die Frage, ob die Geheimdienstkontrolle überhaupt ins Kanzleramt gehört, wird diskutiert. Ein Wechsel ins Innenministerium ist beispielsweise denkbar. Pofalla sprach sich "nach reiflicher Überlegung" gegen einen solchen Vorschlag aus. Schließlich hätte die Aufklärung nach den Snowden-Enthüllungen im Sommer 2013 nur in der Regierungszentrale effektiv koordiniert werden können. Das Problem ist jedoch, dass eine solche Aufklärung überhaupt notwendig war und weder BND-Spitze noch Kanzleramt bis dato wussten, was die NSA oder ihr eigener Dienst überhaupt machten. Was die NSA-Selektoren betrifft, wussten sie es bis März 2015 nicht. Immerhin räumte Pofalla ein, dass wohl mehr Personal für eine effektivere Kontrolle benötigt würde. Vielleicht würden Fehlentwicklungen auch schneller publik, wenn es einen besseren Schutz für Whistleblower in Deutschland gäbe.

Die NSA-Selektorenaffäre zeigt daher: Wer als Kontrolleur darauf wartet, über Missstände von den zuständigen Mitarbeitern selbst informiert zu werden, kann mitunter sehr lange warten. Wer den Kontrollierten zudem nicht sagt, was sie eigentlich machen sollen, darf sich nicht wundern, dass sie kein Problembewusstsein für mögliche Fehler entwickeln. Mit gutem Recht sagte die Linke-Ausschussobfrau Martina Renner dem zuständigen Abteilungsleiter Günter Heiß in dessen Vernehmung: "Wenn ich Geheimdienst wäre, würde ich mir Sie als Aufsicht wünschen." Heiß antwortete freundlich: "Das nehme ich mal als Kompliment." Drastischer waren hingegen die Kommentare im Netz. In Anspielung auf einen gewissen Victor von Hase twitterte (öffnet im neuen Fenster) die Süddeutsche Zeitung: "Mein Name ist Heiß. Ich weiß 'nen Scheiß."


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