BND-Selektorenaffäre: Die Hasen vom Bundeskanzleramt
In der Affäre um unzulässige NSA-Selektoren wälzt die Regierung alle Verantwortung auf den Bundesnachrichtendienst ab. Das ist ebenso perfide wie unzulässig für eine Aufsicht, die vor allem ermöglichen und nicht kontrollieren will.

Einer der bekanntesten Angeklagten in der deutschen Justizgeschichte ist der Heidelberger Student Victor von Hase gewesen. Auf die Vorwürfe des Gerichts antwortete er im Jahr 1854 mit dem sprichwörtlich gewordenen Satz: "Mein Name ist Hase, ich weiß von nichts." Solche Hasen haben in den Jahren 2003 bis 2015 auch im Bundeskanzleramt gesessen. Von den dubiosen Methoden der NSA bei der gemeinsamen Satellitenaufklärung mit dem Bundesnachrichtendienst (BND) wollen sie nie etwas erfahren haben. Doch so einfach wird man als Aufsichtsbehörde seine Verantwortung nicht los.
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Es war teilweise schon perfide, wie der frühere Kanzleramtschef Thomas de Maizière (CDU) und sein Geheimdienstkoordinator Klaus Dieter Fritsche in den Vernehmungen durch den NSA-Untersuchungsausschuss den Schwarzen Peter an den Geheimdienst abzugeben versuchten. Unisono versicherten sie, von den bereits 2005 beim BND aufgefallenen Problemen mit den NSA-Selektoren zu keinem Zeitpunkt gehört zu haben. Der Geheimdienst sei "zu 100 Prozent" für Fehler verantwortlich, sagte der heutige Innenminister de Maizière.
Die Behauptung des damaligen BND-Chefs Ernst Uhrlau, bereits 2006 das Kanzleramt mündlich darüber informiert zu haben, dass sich die NSA auch für die Firmen EADS und Eurocopter interessiere, konterte Fritsche mit einem ebenso geschickten wie unüberprüfbaren Argument: Wenn Uhrlau ihn tatsächlich davon unterrichtet hätte, wäre darüber sicherlich eine Aktennotiz angefertigt worden, sagte er den Abgeordneten. Das kann aber auch bedeuten, dass Fritsche den Vorfall als zu unwichtig erachtete, um ihn schriftlich festzuhalten. Ein Persilschein für das Kanzleramt ist das nicht.
Alles lässt sich verheimlichen
Letztlich zeigt die BND-Selektorenaffäre: Wenn der Geheimdienst es will, lässt sich im Grunde alles vor der Aufsichtsbehörde und der Öffentlichkeit verheimlichen. Auch die unzulässigen Selektoren hätten ohne Weiteres versteckt werden können, denn weder das Kanzleramt und erst recht nicht das Parlamentarische Kontrollgremium oder der NSA-Untersuchungsausschuss sind in der Lage, sich die entsprechenden Datenbanken des BND detailliert anzuschauen. Vor diesem Hintergrund ist es ebenso verwunderlich wie lobenswert, dass sich die zuständige BND-Abteilung im März dieses Jahres entschieden hat, die Problematik offenzulegen. Oft genug mussten Parlament und Regierung seit Beginn der Snowden-Enthüllungen hören, dass es keine Unterlagen oder Statistiken zur Kooperation mit der NSA gebe.
Doch nun lehnt sich das Kanzleramt bequem zurück. "Kein einziger Vermerk in dieser Sache ist jemals an mich gerichtet gewesen", sagte der frühere Kanzleramtschef Ronald Pofalla in seiner Vernehmung vor dem NSA-Ausschuss. Daher habe er auch nicht einschreiten können. So einfach kann es sich die Regierung aber nicht machen. Denn die Vernehmungen haben auch gezeigt: Die BND-Mitarbeiter achten durchaus darauf, dass die Vorgaben aus dem Kanzleramt penibel eingehalten werden. Das zeigt sich beispielsweise in der Frage, ob und wie die Daten deutscher Bürger aus der überwachten Kommunikation herausgefiltert werden.
Politische Vorgaben haben gefehlt
Hier betreibt der Geheimdienst teilweise einen so hohen Aufwand, dass prestigeträchtige Kooperationsprojekte mit der NSA deswegen beendet werden mussten. So hat sich herausgestellt, dass der gemeinsame Abgriff an einem Internetknoten der Deutschen Telekom in Frankfurt am Main deswegen eingestellt wurde, weil die händische Überprüfung der Daten durch den BND dem US-Partnerdienst zu lange dauerte. Die 24-stündige Zeitverzögerung war der NSA zu viel. Da der BND keine 100-prozentig sichere automatische Filterung garantieren konnte, wurde das Projekt beendet.
Solche strikten Vorgaben in Bezug auf europäische Ziele hat es vonseiten der Politik aber nie gegeben. Bei der Auslandsaufklärung sind alle Ausländer, egal ob Österreicher oder Afghane, prinzipiell "zum Abschuss freigegeben". Dieser Aussage eines BND-Mitarbeiters hat auch die Bundesregierung nicht widersprochen. Eingeschränkt wird diese Erlaubnis nur durch das Auftragsprofil des BND und Aufklärungsbereiche wie Terrorismus und Waffenverbreitung. Bei Kooperationsprojekten wie bei der Satellitenauswertung im bayerischen Bad Aibling gelten zudem noch die Regeln der entsprechenden Vereinbarung.
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Solche Kontrolleure wünscht sich jeder Bürger |
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... wenn es wieder darum geht sich fett die Bezüge zu erhöhen. Ob Politiker oder Manager...
Das geht wohl den meisten so (hoffe ich). Verbrecher sind halt nicht beliebt, vor allem...
Wie bei den meisten Sachen.
Und wem soll dieses Ministerium berichten? Dem Volk etwa? Dem Parlament in seinen...