NSA-Selektoren: BND-Mitarbeiter räumt Falschaussage zu EADS ein
Zähe Zeugenvernehmung im NSA-Ausschuss: Die erneute Befragung von BND-Mitarbeitern ergibt wenig neue Details und wirft zum Teil neue Fragen auf. Fehler werden zugegeben.

Der Bundesnachrichtendienst (BND) hat im Umgang mit unerlaubten Suchbegriffen des US-Geheimdienstes NSA weitere Fehler eingeräumt. Es sei versäumt worden, nach dem Wegfall einer Vorfilterung im Jahr 2012 die eigenen Kontrollen zu verstärken, sagte der BND-Sachgebietsleiter T. B., der am Donnerstag bereits zum dritten Mal vom NSA-Ausschuss des Bundestags vernommen wurde. Aus diesem Grund sei es möglich, dass anschließend mehr Suchbegriffe eingestellt worden seien, die gegen deutsche Interessen verstoßen hätten.
Die von BND und NSA gemeinsam betriebene Dienststelle Joint Sigint Activity (JSA) war 2012 aufgelöst worden. Nach Angaben des Zeugen hatten die dortigen NSA-Mitarbeiter zuvor die eingestellten Suchbegriffe daraufhin überprüft, ob sie gemäß eines Memorandum of Agreement zwischen BND und NSA gegen deutsche Interessen verstoßen. "Wir hätten dann intensiver draufschauen müssen, da muss ich mir an die eigene Nase fassen", sagte B., der bis 2007 die gemeinsame Dienststelle leitete und inzwischen in der BND-Zentrale in Pullach tätig ist. Zuletzt hatte BND-Präsident Gerhard Schindler eingeräumt, die Selektoren seien jahrelang nur unzureichend untersucht worden.
Nicht absichtlich gelogen
Der Zeuge B. musste zugeben, dass bereits im Jahr 2005 die NSA mit Hilfe des BND Informationen zu den europäisch-deutschen Firmen EADS und Eurocopter ausspähen wollte. In seiner zweiten Vernehmung vom November 2014 hatte B. noch behauptet, damals nichts von einem solchen Versuch gehört zu haben. "Ich habe Sie nicht absichtlich angelogen", sagte der Sachgebietsleiter nun. Nach der Lektüre der Akten sei er aber zu der Erkenntnis gekommen, dass das damalige Beispiel doch nicht fiktiv gewesen sei. Nun bat er um Entschuldigung, die beiden Firmen genannt zu haben.
Prinzipiell sei es jedoch bis zum August 2013 sehr wahrscheinlich gewesen, dass Selektoren mit europäischen Zielen nicht ausgefiltert worden seien. Dies gelte beispielsweise auch für die E-Mail-Adresse guenther.oettinger@ec.europa.eu, sagte B. Ein Vorgehen, dass auch der Zeuge W. O. bestätigte. Der Sachbearbeiter aus Bad Aibling hatte im vergangenen Mai geschildert, wie er im August 2013 tausende umstrittener Suchbegriffe gelöscht hatte. Am Donnerstag musste er auf die Fragen der Abgeordneten seine damalige Darstellung weitgehend wiederholen. Neue Erkenntnisse gab es dabei kaum.
Widersprüche zu Dr. T.
O. bekräftigte seine Behauptung, dass ein Mitarbeiter der Pullacher BND-Zentrale bereits vor den Enthüllungen von Edward Snowden nach Bad Aibling gekommen sei, weil er sich die Datenbank mit den Selektoren genauer anschauen wollte. Der besagte Mitarbeiter, Dr. T., hatte allerdings ausgesagt, erst im August 2013 und damit zwei Monate nach Beginn der Enthüllungen die Liste mit den Selektoren überprüft zu haben. Laut O. finden sich inzwischen 14 Millionen Suchbegriffe in der Datenbank. Das wisse er aber nur vom "Hörensagen".
Unzulässige Begriffe würden dabei nicht gelöscht, sondern lediglich als inaktiv markiert. Damit soll auch verhindert werden, dass sie ein weiteres Mal eingestellt werden. Seinen Angaben zufolge hatte auch die NSA Zugriff auf die beiden Datenbanken, die nach IP- und Wählverkehr getrennt gewesen seien. Allerdings seien deren Mitarbeiter nicht in der Lage gewesen, die Einträge in der IP-Datenbank zu verändern. Lediglich in der gemeinsamen Wählverkehrdatenbank sei es der NSA möglich gewesen, die vom BND eingestellten Selektoren abzulehnen oder freizuschalten. Die IP-Selektoren seien nur von der NSA geliefert worden und seit 2008 automatisiert vom BND überprüft worden.
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Deswegen die schwarze Karnevalstruppe beibehalten?
Nichts geheim. Nur halt nicht so öffentlich gemacht. Auf der Herstellerseite gibt es...