Zum Hauptinhalt Zur Navigation

Klage zu NSA-Selektoren: Regierung verschanzt sich hinter Notenwechsel von 1960

Die Opposition im NSA-Ausschuss klagt vor dem Verfassungsgericht auf Herausgabe der NSA-Selektorenliste. Selbst die Klageschrift ist so geheim, dass sie in großem Umfang geschwärzt werden musste.
/ Friedhelm Greis
47 Kommentare News folgen (öffnet im neuen Fenster)
Die Klageschrift der Opposition ist auf vielen Seiten geschwärzt. (Bild: Friedhelm Greis/Golem.de)
Die Klageschrift der Opposition ist auf vielen Seiten geschwärzt. Bild: Friedhelm Greis/Golem.de

Um exakt 11.12 Uhr am gestrigen Mittwoch hat Anwalt Wolfgang Ewer dem Bundesverfassungsgerichtspräsidenten Andreas Voßkuhle die Klageschrift in die Hand gedrückt. Der frühere Präsident des Deutschen Anwaltsvereins hat schon einiges in seiner Berufslaufbahn erlebt, doch dieser Aufwand an Geheimhaltung war selbst ihm neu. Weil in dem 159-seitigen Dokument(öffnet im neuen Fenster) ausgiebig aus geheimen Unterlagen der Regierung zitiert wird, durfte er die sogenannte Organklage gegen die Bundesregierung nicht aus der Hand geben und musste sie persönlich einem Richter in Karlsruhe überreichen. Grüne und Linke im NSA-Untersuchungsausschuss wollen mit Ewers Hilfe versuchen, doch noch einen Einblick in die ominöse Liste mit den 40.000 unzulässigen NSA-Selektoren zu erhalten.

Nach Ansicht ihres Prozessbevollmächtigten stehen die Chancen dazu nicht schlecht. Wie Ewer am Donnerstag vor Journalisten in Berlin erläuterte(öffnet im neuen Fenster) , verweigert die Bundesregierung den Abgeordneten den Einblick in die Liste mit Verweis auf einen vertraulichen Notenwechsel zwischen der Bundesrepublik und den USA vom 23. Dezember 1960. Die Kläger gehen dabei davon aus, dass solch eine Vereinbarung nicht dazu geeinigt ist, dass in der Verfassung verankerte Recht des Bundestags auf Akteneinsicht auszuhebeln. "In seiner Eigenschaft als Völkerrechtsquelle allein auf der internationalen Ebene und außerhalb des deutschen Rechts kann der Notenwechsel erst recht nicht die innerstaatlichen, verfassungskräftigen Rechte des Deutschen Bundestages ausschließen" , heißt es auf Seite 71.

Keine Regierung darf Kontrolle ausschließen

Zudem geht Ewer in seiner Klage davon aus, dass auch der Inhalt dieses Notenwechsels keine ausreichenden Gründe hergibt, um die Einsicht in die Selektorenliste zu verweigern. In einer nicht geheimen Ergänzung des Notenwechsels aus den Jahren 1988 und 1989 heißt es beispielsweise: "Verschlusssachen werden nur von Regierung zu Regierung übermittelt, sofern nicht von den Regierungen etwas anderes genehmigt wird." Nach Ansicht der Kläger bezieht sich diese Abmachung nur auf den Übermittlungsvorgang und bedeutet daher nicht, dass geheime Unterlagen nicht an andere Verfassungsorgane weitergegeben werden dürften. Zudem sei keine der beiden Regierungen "verfassungsrechtlich ermächtigt, die parlamentarische Kontrolle ihrer Geheimdienste auszuschließen oder zu verkürzen" .

Wenig überzeugend ist der Klageschrift zufolge die Behauptung der Bundesregierung, die USA würden die Kooperation der Geheimdienste einschränken, wenn Inhalte der Selektorenliste in der Öffentlichkeit bekanntwürden. Dies sei "schwer zu glauben" , heißt es auf Seite 128. "Reduzierte die amerikanische Seite also die Zusammenarbeit mit den deutschen Diensten, so wäre dies nicht zuletzt ihr eigener Schaden." Die US-Dienste seien auch "unter größten Anstrengungen" nicht in der Lage, den Verlust der deutschen Dienste als Quelle auszugleichen. An zahlreichen Stellen weist Ewer schließlich darauf hin, dass der NSA-Untersuchungsausschuss denselben Geheimschutz gewährleisten kann wie Regierung und Behörden.

Per Kryptofax zum Verfassungsschutz

Der Anwalt zeigt sich sehr unzufrieden darüber, dass große Teile der Klageschrift geschwärzt werden mussten. In der Tat finden sich Schwärzungen auf 65 der 159 Seiten. Stellenweise ist der Text über mehrere Seiten unkenntlich gemacht. Um die Klage überhaupt vorbereiten zu können, musste Ewer regelmäßig einen mit Hanteln bestückten Raum des schleswig-holsteinischen Verfassungsschutzes aufsuchen. Dort wurden ihm per Kryptofax die Unterlagen zugeschickt.

Der Geheimschutz führt nach Ansicht Ewers auch dazu, dass sich das Verfahren vermutlich noch stärker als üblich in die Länge ziehen wird. Schließlich müssten sämtliche Mitarbeiter des Gerichts, die damit befasst seien, der strengstmöglichen Sicherheitsüberprüfung (Ü3) unterzogen werden. Der Anwalt rechnet daher nicht mit einer Entscheidung innerhalb des nächsten halben Jahres. Er hofft jedoch darauf, dass der Ausschuss die Selektorenliste noch sehen kann, bevor die Beweisaufnahme abgeschlossen ist.

Notz wirft Koalition Bösartigkeit vor

Vertreter der Linken und der Grünen kritisierten das Vorgehen von Regierung und Koalitionsfraktionen scharf. Es sei ein "völlig inakzeptabler Vorgang" , dem Ausschuss die Einsicht in die umstrittenen Suchbegriffe der NSA zu verweigern, sagte die Parlamentarische Geschäftsführerin der Grünen-Fraktion, Britta Haßelmann. Die Liste berühre den Kern des Untersuchungsauftrags, da es um die Kooperation des Bundesnachrichtendienstes mit den sogenannten Five Eyes gehe, ergänzte Petra Sitte von der Linkspartei.

Linke-Ausschussobfrau Martina Renner verwies darauf, dass mit der Klage die Rechte aller Abgeordneten gegenüber der Regierung gestärkt werden sollten. " Wir klagen stellvertretend für das Recht aller Parlamentarier, Geheimdiensthandeln zu kontrollieren" , sagte Renner. Es könne keinen Bereich der Exekutive geben, der sich der parlamentarischen Kontrolle entziehe.

Grünen-Ausschussobmann Konstantin von Notz warf Union und SPD vor, mit dem Einsetzen des Sonderermittlers Kurt Graulich auf Zeit zu spielen. "Das ist an Bösartigkeit nicht zu überbieten" , sagte Notz. Es sei "perfide" , dass die Mitglieder der Koalitionsfraktionen dieses Vorgehen der Regierung mitmachten und nicht darauf beharrt hätten, selbst die Selektorenliste einsehen zu dürfen.

Flisek verteidigt Sonderermittler

SPD-Ausschussobmann Christian Flisek bedauerte hingegen die Klage der Opposition. Seiner Ansicht nach hätte zumindest der für Anfang November geplante Bericht Graulichs abgewartet werden müssen. Der frühere Bundesrichter schaut sich seit Anfang Juli 2015 die Selektorenliste im Bundeskanzleramt an und soll herausfinden, ob und in welchem Umfang beispielsweise europäische oder deutsche Ziele mit Hilfe des BND ausspioniert werden sollten. Nach Ansicht Fliseks hat der Ausschuss damit "einen optimalen Ausgleich zwischen zwei verfassungsrechtlichen Pflichten gefunden: Wahrung des Untersuchungsrechts des Ausschusses und Wahrung der außenpolitischen Interessen der Bundesrepublik."

Für die Opposition ist es aber nicht akzeptabel, die Bundesregierung über die konkreten Aussagen Graulichs entscheiden zu lassen. Dieser hatte schon im vergangenen Juni durchblicken lassen, dass er sich vor allem seinem Auftraggeber gegenüber zur Loyalität verpflichtet sieht: der Bundesregierung.


Relevante Themen