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Bundesgerichtshof

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Störerhaftung: Cappuccino mit Zucker, ohne Internet

Nach einer Reihe von Abmahnungen stellt eine Düsseldorfer Café-Kette ihren Gästen kein WLAN mehr zur Verfügung. Juristische Grundlage ist das Urteil zur Störerhaftung des Bundesgerichtshofs. Starbucks und Co sind der Überzeugung, Internetzugänge anbieten zu können - vorerst.

BGH: Kein Schadensersatz bei unzureichend gesichertem WLAN

Wenn über einen nicht ausreichend gesicherten WLAN-Anschluss von unberechtigten Dritten Urheberrechtsverletzungen im Internet begangen werden, können Privatpersonen dafür in Anspruch genommen werden. Von ihnen können Unterlassung und Abmahnkosten verlangt werden, nicht aber Schadensersatz. Das entschied der Bundesgerichtshof.