Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs können nun auch diejenigen, die auf ausländischen Servern eigene, volksverhetzende Inhalte anbieten, zur Rechenschaft gezogen werden, wenn diese Internetnutzern in Deutschland zugänglich sind. Wer das Internet also in Zukunft - unabhängig vom Serverstandort - zur Verbreitung von volksverhetzenden Inhalten nutzt, kann damit in Deutschland verklagt werden und unterliegt deutscher Rechtsprechung.
Was schon als Ankündigung im Raum stand, hat Microsoft nun umgesetzt: Der Konzern setzt die Preise für seine Softwareprodukte auf Grund eines Urteils des Bundesgerichtshofes deutlich herunter. Das Gericht hatte es Microsoft untersagt, den Einzelverkauf besonders günstiger OEM-Versionen zu unterbinden.
Der unter anderem für das Urheberrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes hat entschieden, dass ein Softwareunternehmen keine Ansprüche gegen einen mit ihm vertraglich nicht verbundenen Händler geltend machen kann, wenn dieser ausdrücklich als OEM-Software gekennzeichnete Ware - also Software, die nur mit einem neuen PC vertrieben werden soll - isoliert an einen Verbraucher veräußert.
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