FDP: Vorratsdatenspeicherung wird nicht verfassungsgemäß
Kritik: Bundesjustizministerium steuert in Verfassungskonflikt
Nachdem durch eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) das Urteil des Landgerichts Darmstadt endgültig rechtskräftig wurde, nach dem T-Online die Internetverbindungsdaten eines Privatmannes nicht speichern darf, hat nun Sabine Leutheusser-Schnarrenberger die geplante Vorratsdatenspeicherung als rechtlich nicht haltbar bezeichnet.
Die rechtspolitische Sprecherin der FDP-Bundestagsfraktion sowie Gisela Piltz, die innenpolitische Sprecherin der Partei, teilten mit, dass sie in der Entscheidung des BGH unmissverständlich erkennen würden, dass eine Vorratsdatenspeicherung unter diesen Umständen nicht rechtmäßig sei.
"Die Entscheidung des BGH steht in der großen Tradition der deutschen Rechtsprechung zum Schutz der persönlichen Daten eines jeden", so die Politikerinnen.
Sie kritisieren dabei besonders Bundesjustizministerin Zypries, die sich mit der Umsetzung der EU-Richtlinie in einen programmierten Verfassungskonflikt bewege. Nach der BGH-Entscheidung, die freilich nur das Verhältnis des Klägers und T-Online betrifft, sei die EU-Richtlinie so nicht umzusetzen, sind sich die Politikerinnen sicher, da die EU-Richtlinie diese vom BGH für unzulässig erklärte Speicherung von Verbindungsdaten vorsehe.
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Also, die Zypresse als Maus zu bezeichnen... ich weiß nicht recht.. aber sonst: gute...
Die BRD hat gar keine Verfassung.
http://www.synagoge-reinickendorf.de/index.php?newwpID=42855
*** snipp *** *** snipp *** Du hast es doch schon erfasst: Die Wahlen sind die Prüfung...