Volle Urheberrechtsabgabe für Multifunktionsgeräte
Die Verwertungsgesellschaft Wort(öffnet im neuen Fenster) (VG Wort) hatte stellvertretend für alle Hersteller solcher Geräte gegen Hewlett-Packard (HP) geklagt. Die Hersteller wollten durchsetzen, dass für die Multifunktionsgeräte geringere Abgaben entrichtet werden müssen als für herkömmliche Fotokopierer, da diese nur in geringem Maße als Kopierer eingesetzt würden. Die VG Wort hingegen verlangt rückwirkend bis zum 31. August 2001 die Abgabe in voller Höhe. Dem hat der BGH jetzt zugestimmt(öffnet im neuen Fenster) (AZ I ZR 131/05).
Die Vergütungssätze sind gesetzlich festgelegt. So muss der Hersteller für einen Kopierer 76,70 Euro zahlen, wenn dieser bis zu 12 Kopien in der Minute anfertigt. Diese Abgabe wird nun auch für die Multifunktionsgeräte fällig. Die Hersteller hielten angesichts der Nutzung und der Gerätepreise hingegen eine Abgabe von rund 10,- Euro für angemessen.
Im Dezember 2007 unterlag die VG Wort vor dem BGH. Damals entschied das Gericht, dass Hersteller, Importeure und Händler keine urheberrechtliche Gerätevergütung für Drucker zahlen müssen.