Bundesgerichtshof: Sedlmayr-Mörder müssen Fotos dulden

Spiegel-Online-Archiv darf Namen und Fotos der Täter enthalten

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat geurteilt, dass auch Bilder der Sedlmayr-Mörder in Onlinearchiven bestehen bleiben dürfen. Gegen eine Namensnennung in alten Meldungen hatten die aus der Haft entlassenen Mörder des Schauspielers Walter Sedlmayr bereits erfolglos geklagt.

Artikel veröffentlicht am ,

Die Kläger warfen Spiegel Online vor, in einem nur gegen Bezahlung zugänglichen Dossier die Namen der Verurteilten zu nennen und sie auf Bildern zu zeigen. Das Dossier versammelt unter dem Titel "Walter Sedlmayr Mord mit dem Hammer" fünf ältere Meldungen aus der Spiegel-Druckausgabe. In den Veröffentlichungen vom 21. September und 30. November 1992, in denen über die Anklageerhebung beziehungsweise den Beginn der Hauptverhandlung berichtet wurde, sind Fotos der Kläger zu finden.

Die Kläger wurden 1993 wegen Mordes an dem Schauspieler zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. Im Jahr 2004 stellten sie Anträge auf Wiederaufnahme des Verfahrens, vor deren Zurückweisung sie sich an die Presse wandten. Im Sommer 2007 beziehungsweise Januar 2008 wurden sie auf Bewährung entlassen.

Alte Meldungen als Zeitzeugen

Durch das Dossier auf Spiegel Online sahen die Sedlmayr-Mörder ihr Persönlichkeitsrecht und ihr Resozialisierungsinteresse beeinträchtigt. In letzter Instanz wies der Bundesgerichtshof dies nun zurück und erachtete es für zulässig, dass die Namen der Verurteilten in dem Dossier genannt werden und kontextbezogene Bilder der Verurteilten enthalten sind.

Die Archivmeldungen stellten zwar laut Bundesgerichtshof einen Eingriff in deren allgemeines Persönlichkeitsrecht dar, doch im Streitfall habe das Schutzinteresse der Kläger hinter dem von Spiegel Online verfolgten Informationsinteresse der Öffentlichkeit und ihrem Recht auf freie Meinungsäußerung zurückzutreten.

"Das beanstandete Dossier beeinträchtigt das Persönlichkeitsrecht der Kläger einschließlich ihres Resozialisierungsinteresses unter den besonderen Umständen des Streitfalls nicht in erheblicher Weise", heißt es in einer Mitteilung des Bundesgerichtshofs. Das Dossier sei auch mangels Breitenwirkung "insbesondere nicht geeignet, die Kläger 'ewig an den Pranger' zu stellen oder in einer Weise 'an das Licht der Öffentlichkeit zu zerren', die sie als Straftäter (wieder) neu stigmatisieren könnte."

Für die Richter spielten in ihrem Urteil auch die Schwere des Verbrechens, die Bekanntheit des Opfers und das erhebliche öffentliche Aufsehen der Tat und der Umstand eine Rolle, dass sich die Verurteilten 2004 um die Aufhebung ihrer Verurteilung bemüht hatten. Die Meldungen darüber seien zum Zeitpunkt der erstmaligen Veröffentlichung zulässig gewesen - und daran habe sich trotz der zwischenzeitlich erfolgten Entlassung der Kläger aus der Haft nichts geändert.

Klagen sollen keine Löcher in Onlinearchive reißen

Das Urteil gibt Signalwirkung für ähnliche Klagen. Denn der Bundesgerichtshof berücksichtigte darin auch, "dass ein anerkennenswertes Interesse der Öffentlichkeit nicht nur an der Information über das aktuelle Zeitgeschehen, sondern auch an der Möglichkeit besteht, vergangene zeitgeschichtliche Ereignisse zu recherchieren." Betreiber von Onlinearchiven könnten nicht ständig von sich aus sämtliche archivierten Meldungen immer wieder auf ihre Rechtmäßigkeit kontrollieren, dadurch würde die Meinungs- und Medienfreiheit in unzulässiger Weise eingeschränkt.

Weiter heißt es: "Angesichts des mit einer derartigen Kontrolle verbundenen personellen und zeitlichen Aufwands bestünde die Gefahr, dass die Beklagte entweder ganz von einer der Öffentlichkeit zugänglichen Archivierung absehen oder bereits bei der erstmaligen Veröffentlichung die Umstände ausklammern würde, die - wie vorliegend der Name des Straftäters - die Meldung später rechtswidrig werden lassen könnten, an deren Mitteilung die Öffentlichkeit aber im Zeitpunkt der erstmaligen Berichterstattung ein schützenswertes Interesse hat."

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freedimension 10. Feb 2010

Dir ist der Unterschied zwischen Name einer Person und Bild einer Person aber schon...

mööp 10. Feb 2010

Ich glaub nicht das die geplant haben erwischt zu werden ;-) Wobei genau weiß man das...

Duesentrieb 10. Feb 2010

Kein Text, wirklich!

R.I.F. 10. Feb 2010

------------------------------------------------------------------- und dann wundernse...



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