eBay begrüßt BGH-Urteil, fordert aber Gesetzesänderung
"Widerrufsrecht steigert die Attraktivität des eBay-Marktplatzes"
EBay hat das Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) zum Widerrufsrecht bei Online-Auktionen in einer Stellungnahme begrüßt, fordert aber zugleich eine Gesetzesänderung. Zwar heißt es auf der einen Seite, das Widerrufsrecht bei Auktionen gewerblicher Händler steigere noch einmal die Attraktivität des eBay-Marktplatzes für ihre Einkäufe, auf der anderen Seite sieht eBay aber Existenzgründungen durch die Regelung gefährdet.
Das Urteil des BGH zum Widerrufsrechts bei Online-Auktionen sorge dafür, dass die bisherige Rechtsunsicherheit in diesem Punkt beendet wird, so eBay. Gewerbliche Händler, die eBay als Vertriebskanal für ihre Waren nutzen, haben ein 14-tägiges Widerrufsrecht zu garantieren. Für private Verkäufer, für die bereits heute keine Verpflichtung zur Gewährung eines Widerrufsrechts besteht, ändert sich damit nichts.
Die vom BGH nun geklärte Rechtslage werde keinen nachhaltigen Einfluss auf die positive Geschäftsentwicklung von eBay in Deutschland haben, zeigt sich eBay zudem selbstbewusst. Bereits heute werde rund ein Drittel der Angebote gewerblicher Händler mit der Funktion "Sofort-Kaufen" zum Festpreis abgeschlossen, wobei das Widerrufsrecht auch bisher unumstritten war.
Obwohl eBay das Urteil begrüßt und Vorteile auf allen Seiten sieht, fordert das Unternehmen den Gesetzgeber auf, die Regelung zum Widerrufsrecht zu ändern. EBay sieht vor allem für kleine Händler eine nicht unerhebliche Schwelle für Existenzgründungen im Online-Handel. "Gerade die kleinen Existenzgründer sind mit dem hochkomplexen, ausdifferenzierten Verbraucherschutzrecht insgesamt oft überfordert. So ist es schon fast unmöglich, überhaupt einen Überblick über alle Verpflichtungen zu bekommen; zudem sind zahlreiche Auflagen in der Praxis kaum oder jedenfalls nur mit unvertretbarem Aufwand umsetzbar. Dies gilt etwa für die zahllosen Informations- und Hinweispflichten. Deshalb ist es erforderlich, die Komplexität der Verpflichtungen auf ein angemessenes Maß zu reduzieren. Einfache Gesetze können auch von kleinen Anbietern verlässlich angewendet werden", so die Forderung von eBay.
Gerade bei eBay würden Verbraucher häufig auf Dauer zu Händlern, indem sie dazu übergehen, selbst Produkte über eBay zum Verkauf anzubieten und damit einen Beitrag zu ihrem Lebensunterhalt verdienen. Dabei bilde sich ein fließender Übergang vom rein privaten zum gewerblichen Bereich, der schließlich in vielen Fällen in einer Existenzgründung münde. Dann aber seien die Anbieter an die besonderen Vorgaben für gewerbliche Händler gebunden.
Ehrlich Deamon, es geht mir nicht um die Rücktrittsmöglichkeit des Kunden. Das sich da...
"Da sind Dir wohl ein wenig die Emotionen durchgegangen" Dein Text ist demnach...
Da sind Dir wohl ein wenig die Emotionen durchgegangen, ein bischen sehr einseitig der...
"der Spassbieter erhält nunmehr eine völlig neue und sichere Bühne." Vor einigen Jahren...
Was die "marodierenden Selbsthilfe-Milizen" bei Ebay angeht gebe ich Dir recht. Gott...