BGH: Klingeltonverkäufern reicht eine GEMA-Lizenz
Kein zweistufiges Lizenzierungsverfahren bei Klingeltönen
Wer Musik als Klingelton für Mobiltelefone anbieten will, benötigt dafür im Normalfall nur eine Lizenz der GEMA und muss die Rechteinhaber nicht zusätzlich um Erlaubnis bitten. Das entschied der Bundesgerichtshof.
Der Komponist des Titels "Rock my life", Frank Kretschmer, hatte gegen einen Klingeltonanbieter geklagt. Kretschmer hat der Verwertungsgesellschaft GEMA die Wahrnehmung seiner Nutzungsrechte an dem Musikstück überlassen, ist aber der Ansicht, zur Verwertung eines Musikwerkes als Klingelton reiche eine Lizenz der GEMA nicht aus.
Das Landgericht gab der Klage statt und auch in der Berufung unterlag der Klingetonanbieter. Auch der BGH (AZ I ZR 23/06) bestätigte das Urteil, obwohl das Gericht der Ansicht ist, es bedürfe keiner zusätzlichen Einwilligung des Urhebers, wenn das Musikwerk so zum Klingelton umgestaltet wird, wie dies bei Einräumung der Nutzungsrechte üblich und voraussehbar war. Üblich und voraussehbar sei, dass ein Musikstück für die Bereitstellung als Klingelton gekürzt und digital bearbeitet werde.
Dass der BGH im konkreten Fall dennoch dem Komponisten recht gab, hat andere Gründe. Der BGH hat entschieden, dass die Komponisten der GEMA zwar nicht mit dem Abschluss eines Berechtigungsvertrages in der Fassung des Jahres 1996, wohl aber mit dem Abschluss eines Berechtigungsvertrages in der Fassung der Jahre 2002 oder 2005 sämtliche Rechte einräumen, die zur Nutzung von Musikwerken als Klingeltöne für Mobiltelefone erforderlich sind. Das gelte auch für die GEMA-Verträge des Jahres 2007.
So hatte die Klage Erfolg, obwohl das Gericht der Argumentation der Kläger grundsätzlich widersprach.
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Genau das ist der springende Punkt. Den Künstlern stehen Nutzungsgebühren zu. Viele...
Weil die meisten Klingeltöne akustische Umweltverschmutzung sind...
weil er seine Rechte an diese abgetreten hat?
Da hilft nur kollektiver Boycott von GEMA-Musik & CO -> nur noch Musik & CO mit CC...