BGH stärkt Verbraucherschutz bei E-Mail- und SMS-Werbung

Verbraucher müssen der Zusendung von Werbung explizit zustimmen

Der Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) hat im Streit mit dem Payback-Betreiber Loyalty Partner einen Teilsieg errungen. Der Bundesgerichtshof entschied, Verbraucher müssten der Zusendung von Werbung per E-Mail und SMS explizit zustimmen. Die von Loyalty Partner in ihren Verträgen gewählte Opt-out-Formulierung, mit der Payback-Nutzer der Werbezusendung explizit widersprechen müssen, ist damit unwirksam.

Artikel veröffentlicht am ,

Die Verbraucherschützer hatten gegen Loyalty Partner geklagt. Streitpunkt sind drei Klauseln in Papierformularen von Payback, mit denen sich Verbraucher zur Teilnahme am Rabattprogramm anmelden können. Das Berufungsgericht hatte die Verwendung der Klauseln nicht beanstandet, die Revision aber zugelassen, so dass der Fall vor dem BGH landete. Dieser gab den Verbraucherschützern in einem wesentlichen Punkt Recht, wies die übrigen aber zurück.

Der BGH entschied, dass die von Loyalty Partner gewählte Opt-out-Formulierung in Bezug auf Werbung per E-Mail und SMS unwirksam ist. Kunden mussten dabei der Zusendung von Werbung explizit widersprechen. Das Gericht befand, Kunden müssten ihr Kreuz ausdrücklich machen, um ihre Zustimmung zu geben, dass sie Werbung erhalten, und nicht umgekehrt.

In anderen Punkten allerdings scheiterten die Verbraucherschützer: Die Opt-out-Regelung ist in Bezug auf Werbung per Post zulässig, ebenso eine Klausel, wonach die Angabe des Geburtsdatums für die Teilnahme am Payback-Programm benötigt werde. Auch eine Formularbestimmung, die die Meldung der Rabattdaten für die Verwaltung und Auszahlung der Rabatte zum Gegenstand hat, hat der Bundesgerichtshof nicht beanstandet.

Begründet wird die Entscheidung damit, dass in Bezug auf Werbung per SMS und E-Mail auch das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) relevant ist und nach § 7 Abs. 2 Nr. 3 UWG stellt Werbung per E-Mail und SMS "eine unzumutbare Belästigung dar, sofern keine Einwilligung des Adressaten vorliegt". Die Möglichkeit, solcher Werbung zu widersprechen, reiche dabei nicht, denn die EG-Datenschutzrichtlinie für elektronische Kommunikation (2002/58/EG), die der deutsche Gesetzgeber mit der Regelung des § 7 UWG umsetzen wollte, sieht vor, dass der Verbraucher eine gesonderte Erklärung dazu abgibt. Eine solche Erklärung sei nicht schon in der Unterschrift zu sehen, mit der der Kunde das auf Rabattgewährung gerichtete Vertragsangebot annimmt, so der BGH.

Bitte aktivieren Sie Javascript.
Oder nutzen Sie das Golem-pur-Angebot
und lesen Golem.de
  • ohne Werbung
  • mit ausgeschaltetem Javascript
  • mit RSS-Volltext-Feed


Aktuell auf der Startseite von Golem.de
Updates für GPT-3 und GPT-4
GPT im Geschwindigkeitsrausch

OpenAIs Updates für GPT-4 und GPT-3 machen die Modelle zuverlässiger, vor allem aber anpassungsfähiger. Die Änderungen und neuen Features im Detail.
Von Fabian Deitelhoff

Updates für GPT-3 und GPT-4: GPT im Geschwindigkeitsrausch
Artikel
  1. Candy Crushed: Royal Match wird profitabelstes Mobile Game
    Candy Crushed
    Royal Match wird profitabelstes Mobile Game

    Die langanhaltende Dominanz von Candy Crush Saga ist vorbei. Das meiste Geld verdient jetzt ein Start-up aus Istanbul mit einem Puzzlespiel.

  2. Datenschutz: ChatGPT-Exploit findet E-Mail-Adressen von Times-Reportern
    Datenschutz
    ChatGPT-Exploit findet E-Mail-Adressen von Times-Reportern

    Eigentlich sollte der Chatbot auf diese Anfrage gar nicht antworten. Tut er es dennoch, lauern womöglich noch viel brisantere Informationen.

  3. Donald E. Knuth: 30 Jahre Weihnachtsvorlesungen frei verfügbar
    Donald E. Knuth
    30 Jahre Weihnachtsvorlesungen frei verfügbar

    Ein bisschen theoretische Informatik, Algorithmen oder Mathematik zu Weihnachten? Wer das mag, kann nun sogar alle Vorlesungen hintereinander ansehen.

Du willst dich mit Golem.de beruflich verändern oder weiterbilden?
Zum Stellenmarkt
Zur Akademie
Zum Coaching
  • Schnäppchen, Rabatte und Top-Angebote
    Die besten Deals des Tages
    • Daily Deals • TeamGroup Cardea Graphene A440 2 TB mit zwei Kühlkörpern 112,89€ • Logitech G915 TKL LIGHTSYNC RGB 125,11€ • AVM FRITZ!Repeater 3000 AX 129€ • Philips Ambilight 77OLED808 2.599€ • MindStar: Patriot Viper VENOM 64 GB DDR5-6000 159€, XFX RX 7900 XT Speedster MERC 310 Black 789€ [Werbung]
    •  /