Verbraucherschützer erwarten Spickmich für Ärzte und Kneipen

Urteil zu Lehrerbewertungsportal Spickmich für viele Dienstleister relevant

Verbraucherschützer bewerten die Entscheidung des Bundesgerichtshofs, die Onlinebenotung von Lehrern zuzulassen, positiv. Vor allem für Ärzte, Handwerker und Gastronomen sei das Urteil ein Signal, dass sie mit Verbraucherbewertungen im Internet rechnen müssen.

Artikel veröffentlicht am ,

Der Bundesgerichtshof habe mit seiner Entscheidung, die Onlinebenotung von Lehrern im Internet zuzulassen, für Rechtsklarheit gesorgt, erklärte Gerd Billen, Vorstand des Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV). "Aus Verbrauchersicht ist dieses Urteil begrüßenswert."

Äußerungen von Verbrauchern zur Qualität von Dienstleistungen fielen unter den Grundsatz der Meinungsfreiheit. Bielen sieht die Relevanz dieses Grundsatzurteils jedoch weniger für den Lehrerberuf: "Es ist insbesondere für Dienstleister wie zum Beispiel Ärzte, Handwerker und Gastronomen ein klares Signal, dass sie mit Verbraucherbewertungen rechnen müssen", sagte er.

Die Betreiber von Bewertungsportalen erhielten damit keineswegs einen Blankoscheck, so Verbraucherschutz-Referentin Carola Elbrecht. Es komme auf die konkrete Ausgestaltung der Bewertungsportale an. Die Anbieter müssten für möglichst objektive Kriterien Sorge tragen, um Manipulationen zu vermeiden. Dies sei auch im Sinne der anderen Verbraucher.

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Colonius 25. Jun 2009

auch auf diesem Markt gibt es nicht nur einen Anbieter. Qype.de ist ggf. bekannter...

asdasd 25. Jun 2009

heisst "klassenbuch". :D na gut. ist nicht GANZ anonym für den lehrer, aber das ist das...

So nicht 25. Jun 2009

Ähm, schon mal etwas von Arbeitsplatzbewertung gehört? Oder Leistungsbewertung? Es ist z...

indic 25. Jun 2009

Nennt sich SCHUFA.



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