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Bericht: eBay will Änderungen am Fernabsatzgesetz

14-tägiges Rückgaberecht behindere Existenzgründungen. Das Online-Auktionshaus eBay fordert einschneidende Änderungen am Fernabsatzgesetz. In der aktuellen Fassung behindere das Gesetz Existenzgründungen von Online-Versandhändlern, erklärte Nerses Chopurian, Pressesprecher von eBay, im Gespräch mit der Berliner Zeitung.
/ Jens Ihlenfeld
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EBay reagiert mit dem Vorstoß auf ein Verfahren, das derzeit beim Bundesgerichtshof (BGH) anhängig ist. Der BGH hat zu prüfen, ob eBay-Auktionen im Sinne des Gesetzgebers tatsächlich Auktionen sind oder die Verkäufe dem Fernabsatzgesetz unterliegen. Wäre Letzteres der Fall, müssten gewerbliche Verkäufer, die ihre Waren über eBay verkaufen, Kunden ein 14-tägiges Widerrufsrecht einräumen. Kunden könnten über eBay ersteigerte Waren dann innerhalb von 14 Tagen zurückgeben, wie es im Online-Handel üblich ist.

EBay-Sprecher Chopurian sieht im Fernabsatzgesetz hohe Hürden gerade für Kleinunternehmer. Kleine Händler, die sich über eBay eine Existenz aufbauen wollten, könnten sich ein 14-tägiges Rückgaberecht gar nicht leisten, so Chopurian gegenüber der Berliner Zeitung(öffnet im neuen Fenster).

Allerdings hätte ein entsprechendes Urteil aber sicherlich auch erhebliche Auswirkungen auf eBay selbst, ist Deutschland nach den USA für eBay doch der zweitwichtigste Markt.


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