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Bundesgerichtshof

BGH: Kein Anspruch auf Dialer-Entgelte

Kunden müssen Dialer-Verbindungen nicht bezahlen. Wer sich unwissentlich einen Dialer einfängt, muss die erhöhten Gebühren für 0190- oder 0900-Mehrwertdienstenummer nicht bezahlen, sofern dem Anschlussinhaber kein Verstoß gegen seine Sorgfaltsobliegenheiten zur Last gelegt werden kann, entschied jetzt der Bundegerichtshof (BGH).

Telekom missbrauchte womöglich marktbeherrschende Stellung

BGH: Berufungsgericht soll Telekom-Tarif prüfen. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat im Streit um Vorleistungstarife der Deutschen Telekom das Urteil der Berufungsinstanz aufgehoben und den Rechtsstreit an das Berufungsgericht zurückverwiesen. Dem Gericht zufolge hat die Telekom möglicherweise ihre marktbeherrschende Stellung missbraucht.

Bundesgericht: Stadtwerke dürfen Strom und Telefon anbieten

Kein Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung durch Kopplungsangebote. Der Kartellsenat des Bundesgerichtshofs sieht es nicht als kartellrechtswidrig an, wenn Stadtwerke in Kooperation mit einem Telekommunikationsunternehmen elektrischen Strom und Telefondienstleistungen zu einem gemeinsamen, auch vergünstigten monatlichen Grundpreis anbieten. Die als Klägerin auftretende Deutsche Telekom AG sah in solchen von verschiedenen örtlichen Energieversorgern gemachten Angeboten den Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung.

Bundesgerichtshof: Deep-Links sind zulässig

Verlagsgruppe Handelsblatt scheitert vor dem BGH. Das Setzen von so genannten Deep-Links ist zulässig. Zu diesem Urteil kam jetzt der Bundesgerichtshof, der zu entscheiden hatte, ob der Nachrichten-Suchdienst Paperboy das Setzten von Deep-Links, also direkter Links auf einzelne Zeitungsartikel, zu unterlassen hat. Die Verlagsgruppe Handelsblatt hatte auf Unterlassung geklagt, da sie in den direkten Links ein wettbewerbswidriges Verhalten und eine Verletzung ihrer Urheberrechte sieht.

BGH: Alias als Domain verletzt Namensrechte

Namensträger gewinnt Streit um Internet-Adresse. Der unter anderem für das Kennzeichenrecht zuständige 1. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) hat mit seinem Urteil im Verfahren "axem gegen Maxem" die Rechte von Namensträgern im Streit um Internet-Domains gestärkt. Der BGH entschied, dass der Träger eines bürgerlichen Namens einem Dritten verbieten kann, denselben Namen als Aliasnamen für seine Internetpräsenz zu verwenden.

MobiliX strebt Revision vor dem BGH an

Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde beim BGH eingereicht. Im Markenrechtsstreit um die Verwechslungsgefahr zwischen den Marken Obelix und MobiliX hat der Beklagte Werner Heuser durch seinen Rechtsanwalt Prof. Dr. Achim Krämer jetzt die Begründung der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision beim Bundesgerichtshof eingereicht.

BGH: Auch Notebooks können zurückgegeben werden

Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen gilt auch für Notebooks nach Kundenwunsch. Der Bundesgerichtshof hat jetzt entschieden, dass auch nach Kundenwunsch gefertigte Notebooks entsprechend dem Fernabsatzgesetz zurückgegeben werden können. In dem zu Grunde liegenden Verfahren hatte ein Kunde einen PC-Versandhändler verklagt, da dieser das nach dem Wunsch des Kunden gefertigte Notebook nicht gegen Erstattung des Kaufpreises zurücknehmen wollte.

Internet-Auktionen sind gemäß BGH-Urteil rechtsverbindlich

Angebote einer Online-Auktion entsprechen einer herkömmlichen Versteigerung. In einem Grundsatzurteil stufte der VIII. Zivilsenat des Bundegerichtshofs (BGH) am gestrigen Mittwoch Internet-Auktionen als ebenso rechtlich bindend ein wie herkömmliche Versteigerungen. Ein ersteigertes Produkt muss demnach zu dem erzielten Preis gekauft werden können. Im Rechtsstreit ging es um die Versteigerung eines neuen VW Passat zu dem ersteigerten Preis von 26.350,- DM. Der beklagte Verkäufer wollte dem Ersteigerer den Wagen nicht zu diesem Preis überlassen.

DENIC: Keine Domainabschaltung vor rechtskräftigem Urteil

Bundesgerichtshof definiert Voraussetzungen für ein Eingreifen der DENIC. Die DENIC ist als Registrierungsstelle für DE-Domains unter keinen Umständen verpflichtet, bei der Registrierung von Domainnamen diese in irgendeiner Form zu überprüfen. Dies geht aus der schriftlichen Urteilsbegründung des Bundesgerichtshofes zum Fall "ambiente.de" hervor, die jetzt vorliegt.
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Bundesgerichtshof bestätigt Rechtsposition der DENIC

DENIC muss nur in Ausnahmefällen Namens- und Markenrechte prüfen. In einem Grundsatzurteil entschied der 1. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes (BGH) am Donnerstag, dass die DENIC weiterhin Domainnamen nach dem Prioritätsprinzip registrieren kann und nicht selbst prüfen muss, ob mit der Eintragung Rechte Dritter verletzt werden. Nur in seltenen Ausnahmefällen, wenn die Rechtsverletzung offensichtlich ist, muss die DENIC einschreiten. Dies setzt aber nach Auffassung des Gerichts ein unanfechtbares gerichtliches Urteil oder eine vergleichbare Rechtsposition voraus.

BGH erlaubt Nutzung von Gattungsbegriffen als Domainnamen

Grundsatzurteil zu generischen Domainnamen. Gattungsbegriffe wie "Mitwohnzentrale" können als Domainnamen prinzipiell verwendet werden und verstoßen nicht gegen das Wettbewerbsrecht, das entschied jetzt der Bundesgerichtshof (BGH) in einem Grundsatzurteil. Dabei legte der BGH das Leitbild des "mündigen" Verbrauchers zu Grunde, der wisse, dass auch hinter Gattungsbegriffen nicht das einzige Angebot in einer Sparte zu finden sei.

Bundesgerichtshof: Volksverhetzung per Internet strafbar

Deutsche Gerichte auch für ausländische Volksverhetzung zuständig. Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs können nun auch diejenigen, die auf ausländischen Servern eigene, volksverhetzende Inhalte anbieten, zur Rechenschaft gezogen werden, wenn diese Internetnutzern in Deutschland zugänglich sind. Wer das Internet also in Zukunft - unabhängig vom Serverstandort - zur Verbreitung von volksverhetzenden Inhalten nutzt, kann damit in Deutschland verklagt werden und unterliegt deutscher Rechtsprechung.

Microsoft reagiert auf BGH-Spruch - Produkte werden billiger

Neues Lizenzmodell für Windows-Software. Was schon als Ankündigung im Raum stand, hat Microsoft nun umgesetzt: Der Konzern setzt die Preise für seine Softwareprodukte auf Grund eines Urteils des Bundesgerichtshofes deutlich herunter. Das Gericht hatte es Microsoft untersagt, den Einzelverkauf besonders günstiger OEM-Versionen zu unterbinden.

BGH: Microsoft unterliegt im Streit um OEM-Vertrieb

Gesonderter Vertrieb für OEM-Produkte urheberrechtlich nicht durchsetzbar. Der unter anderem für das Urheberrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes hat entschieden, dass ein Softwareunternehmen keine Ansprüche gegen einen mit ihm vertraglich nicht verbundenen Händler geltend machen kann, wenn dieser ausdrücklich als OEM-Software gekennzeichnete Ware - also Software, die nur mit einem neuen PC vertrieben werden soll - isoliert an einen Verbraucher veräußert.