Zum Hauptinhalt Zur Navigation

Der BGH muss entscheiden: Wem gehören Rechte an der James-Bond-Figur Miss Moneypenny?

Der Rechsstreit um das deutsche Unternehmen Moneypenny geht weiter. Bisher unterlagen die Rechtebesitzer von James Bond mehrfach vor Gericht.
/ Ingo Pakalski
6 Kommentare News folgen (öffnet im neuen Fenster)
Die Miss-Moneypenny-Schauspielerinnen Lois Maxwell und Samantha Bond posieren vor einem Aston Martin DB5. (Bild: Odd Andersen/AFP via Getty Images)
Die Miss-Moneypenny-Schauspielerinnen Lois Maxwell und Samantha Bond posieren vor einem Aston Martin DB5. Bild: Odd Andersen/AFP via Getty Images

Wem gehören die Markenrechte an der Figur Miss Moneypenny aus dem James-Bond-Universum? Diese Frage wird ab dieser Woche vor dem Bundesgerichtshof verhandelt. Dabei kämpft ein deutsches mittelständisches Unternehmen mit der Bezeichnung Moneypenny in der Nähe von Hamburg gegen das Unternehmen Amazon, das mittlerweile die volle kreative Kontrolle über die James-Bond-Filmfigur besitzt .

Das Unternehmen Moneypenny(öffnet im neuen Fenster) bietet unter der Domain my-moneypenny.com für andere Firmen Sekretariats-Dienstleistungen und hilft etwa in der Buchhaltung aus. Für Firmen soll dies kostengünstiger sein, als eigenes Personal dafür abzustellen.

Miss Moneypenny(öffnet im neuen Fenster) ist eine fiktive Figur aus der James-Bond-Welt. Sie agiert als Sekretärin des Chefs des britischen Geheimdienstes. Sie tritt sowohl in den James-Bond-Romanen von Ian Fleming als auch in etlichen James-Bond-Verfilmungen in Erscheinung.

Bisherige Gerichte lehnten die Klagen ab

Die Geschäftsführerin von Moneypenny ist auch Inhaberin der deutschen Wortmarke Moneypenny, besitzt eine internationale Registrierung des Zeichens Moneypenny sowie verschiedene Internetdomains mit dem Bestandteil Moneypenny.

Es missfällt den Rechteinhabern von James Bond, dass der Name dieser Figur abseits der Filmreihe verwendet wird. Sie sehen darin eine Markenrechtsverletzung. In einer ersten Klage vor dem Landgericht Hamburg im Juni 2023 wurde die Klage als unbegründet abgelehnt (Az. 327 O 230/21). Auch das Oberlandesgericht Hamburg lehnte die Klage im Oktober 2024 ab (Az. 5 U 83/23).

Begründet wurde die Ablehnung damit, dass kein Werktitelschutz für die Figur Moneypenny beziehungsweise Miss Moneypenny bestehe. Ein eigener Titelschutz sei zwar auch für Figuren und Charaktere eines Filmwerks möglich, das setze allerdings eine gewisse Bekanntheit und Loslösung von dem eigentlich Werk voraus.

Wie berühmt ist Miss Moneypenny?

Erforderlich sei ein deutliches Bild der handelnden Figur aufgrund ihrer optischen Ausgestaltung oder der ihr beigegebenen Charaktereigenschaften, urteilte das Gericht. Eine bestimmte optische Ausgestaltung der Figur Miss Moneypenny lasse sich hingegen nicht feststellen und ihre Charaktereigenschaften seien zu diffus.

Die Figur der Miss Moneypenny habe nie ein vom Hauptcharakter und Werk James Bond trennbares Eigenleben entwickelt. Ein bloßer Prototyp einer Sekretärin stelle keinen spezifischen titelschutzfähigen Charakter einer Filmfigur dar, weil er zu wenig Individualität aufweise.

Der auch für das Markenrecht zuständige erste Zivilsenat des Bundesgerichtshofs muss nun die Frage klären, ob die Filmfigur Miss Moneypenny nicht doch Werktitelschutz genießt (Az. I ZR 219/24).

Die Rechteinhaber von James Bond verlangen, dass die Marke für Moneypenny samt der entsprechenden Domain gelöscht wird und die Firma sich umbenennt. Zudem wird Schadensersatz sowie Erstattung von Gutachterkosten verlangt.


Relevante Themen