Spieleverkauf in Steam: Valve gewinnt vor Bundesgerichtshof

Verhinderung des Weiterverkaufs digital erworbener Spiele ist zulässig

Spielepublisher Valve hat sich gegen Verbraucherschützer durchgesetzt: Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass es rechtlich zulässig ist, im Onlinedienst Steam gekaufte Spiele fest an einen Account zu koppeln - und so den Weiterverkauf etwa von privat zu privat zu verhindern.

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Spieleverkauf in Steam: Valve gewinnt vor Bundesgerichtshof

Im Laden auf Datenträgern erstandene Computerspiele lassen sich ganz selbstverständlich weiterverkaufen. Bei digital vertriebener Software ist das anders: Wer sich beispielsweise in dem von Valve betriebenen Onlinedienst Steam ein Spiel kauft, muss es dauerhaft mit seinem Account verknüpfen. Aus diesem lässt es sich nicht herauslösen, um es etwa auf das Benutzerkonto eines anderen Steam-Mitglieds zu übertragen.

Weil der Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) diese Praxis für eine Benachteiligung des Onlinekunden hält, hat er den US-amerikanischen Publisher Valve vor dem Bundesgerichtshof verklagt. Und ist gescheitert: Am Donnerstag, dem 11. Februar 2010 haben die Richter entschieden, dass das von Steam verwendete Lizenzierungsmodell zulässig ist, so die Hamburger Anwaltskanzlei von Valve.

"Die Entscheidung der Karlsruher Richter schafft endlich Rechtssicherheit für Anbieter und Nutzer im Onlinevertrieb von Medien", sagte der Vertreter des Spieleherstellers, Rechtsanwalt Georg Fechner. Der Bundesverband der Verbraucherzentralen wollte das Urteil auf Anfrage von Golem.de noch nicht kommentieren, sondern die schriftliche Urteilsbegründung abwarten, die in einigen Wochen vorliegen soll.

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spanther 27. Feb 2011

Das liegt nicht an Steam (auch wenn ich DRM nicht mag, die Schuld liegt nicht bei Steam...

Holger privat 31. Mai 2010

Die Diskussion ist sicherlich müßig. Tagsächlich ist es so, dass in unendlich vielen AGB...

mistermumu 31. Mär 2010

http://www.gulli.com/news/g-data-einstweilige-verf-gung-gegen-gamerdeals-de-2010-03-25...

spanther 13. Mär 2010

Autsch! Das sie das laut "ihrer EULA" konnten, war ja klar. Ob dies aber rechtens ist...



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