eBay erwartet durch BGH-Urteil mehr Rechtssicherheit
Am Mittwoch, dem 3. November 2004, entscheidet der Bundesgerichtshof (BGH), ob Händler, die ihre Waren über eBay verkaufen, auch weiterhin sämtliche Kundenrechte ausblenden dürfen oder nicht. Konkret geht es um die Frage, ob Verbraucher, die über die Internet-Plattform kaufen, die Ware innerhalb von 14 Tagen zurückgeben können.
Bei eBay ist strittig, ob das bislang nur bei Festpreisverkäufen, nicht aber bei Versteigerungen gelte. "Eine Geschäftsveränderung erwarte ich durch das Urteil nicht" , sagte der eBay-Deutschland-Chef Groß-Selbeck der Zeitung. Das Urteil werde nur für den gewerblichen Verkauf gelten, betonte er. Im Übrigen hätten Sofortkäufer schon heute ein Umtauschrecht.
Anwälte erwarten dagegen steigende Preise, sollte der BGH das Widerrufsrecht der Kunden bestätigen. Einige Händler würden sich von eBay zurückziehen, sagte Rechtsanwalt Holger Gaspers von der Düsseldorfer Anwaltskanzlei Strömer der Zeitung. Die verbleibenden Anbieter würden ihre Preise erhöhen, weil sie die Kosten für mögliche Rücksendungen einkalkulieren müssten.