Bundesgerichtshof: Eltern haften nicht für Filesharing ihrer Kinder
Eltern müssen ihren Kindern zwar illegales Filesharing verbieten, sie aber nicht überwachen. Das hat der Bundesgerichtshof jetzt entschieden. Tausende von Filesharing Abmahnungen - auch aus der Vergangenheit - dürften mit diesem Urteil hinfällig sein.

Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass technisch nicht versierte Eltern sich keinen IT-Experten ins Haus holen müssen, um angesichts möglichen Filesharings ihrer Kinder kostenpflichtige Klagen zu vermeiden. Das gab die Kölner Medienrechtskanzlei Wilde Beuger Solmecke, die das Verfahren geführt hat, am 15. November 2012 bekannt. Es ging um die Frage, welche Aufsichtspflichten Eltern gegenüber einem Dreizehnjährigen haben, der illegal Musik im Internet getauscht haben soll.
"Schon in der mündlichen Verhandlung kam heute zum Ausdruck, dass der Bundesgerichtshof die strengen Anforderungen der untergeordneten Gerichte als überzogen ansieht", sagte Rechtsanwalt Christian Solmecke. Eltern müssten keine IT-Experten ins Haus holen, um nicht in die Haftung zu geraten. Solmecke: "Dieser ausufernden und realitätsfremden Rechtsprechung wurde nun glücklicherweise ein Riegel vorgeschoben. Der Bundesgerichtshof hat in seiner Urteilsbegründung betont, dass Eltern ihre Kinder zwar belehren, ohne konkreten Anlass aber nicht überwachen müssen. Dieses Urteil ist sehr zu begrüßen und wir freuen uns, dass in diesem Punkt endlich Rechtklarheit in Deutschland herrscht."
Die Entscheidungen der Vorinstanzen wurden aufgehoben und das jahrelange Verfahren damit beendet. Filesharing-Abmahnungen aus der Vergangenheit dürften mit diesem Urteil gegenstandslos sein, so der Anwalt. Ob die Musikindustrie künftig gegen die Kinder selbst vorgehen wird, bleibt abzuwarten.
Im Jahr 2007 bekam die Familie mit drei Kindern im Alter von 13, 15 und 19 Jahren eine Abmahnung von vier großen Musiklabels. Sie wurde zur Zahlung von 2.380 Euro Abmahnkosten und 3.000 Euro Schadensersatz aufgefordert. Der Abmahnung ging ein Strafverfahren voraus, bei dem eine Hausdurchsuchung stattfand und der Rechner des 13-jährigen Sohnes beschlagnahmt wurde, auf dem sich die Filesharing-Clients Morpheus und Bearshare sowie 1.147 Musikdateien befanden. Der Sohn habe eingeräumt, illegales Filesharing betrieben zu haben.
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Ich habe hier zuvor schon zwei Beiträge darüber geschrieben, die aber gelöscht wurden...
Wie die dürfen nur eine Maximale Summe an Taschengeld beziehen? Naja ist zwar...
Welche Werte denn? Kriminalisierung des Kunden, rücksichtsloser Lobbyismus...
das nicht, aber es wird ein entsprechendes Lobby Gesetz nachts um 23 Uhr verabschiedet...
Also ein IT-Experte kommt ins Haus, installiert teure HW und konfiguriert Software damit...