Leutheusser-Schnarrenberger: Gesetzentwurf gegen Abmahnabzocker verabschiedet
Die Opposition hat kritisiert, dass der Gesetzentwurf gegen unseriöse Geschäftspraktiken nicht weit genug gehe. Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger lobt dagegen ihre eigene Vorlage zu Abmahnungen.

Die Bundesregierung hat den Gesetzentwurf gegen unseriöse Geschäftspraktiken verabschiedet. Das hat Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger erklärt. "Das Maßnahmenpaket enthält Regeln zum Vorgehen gegen unseriöse Geschäftsmethoden beim Inkasso, gegen überzogene urheberrechtliche Abmahnungen, gegen unlautere Telefonwerbung sowie missbräuchliches Verhalten von Unternehmen im Wettbewerb."
Dazu würden vor allem die Abmahngebühren für Anwälte gesenkt und damit die Kosten für Anwaltsschreiben in Höhe von mehreren Hundert Euro gesenkt. "Das Gesetz soll verhindern, dass sich Kanzleien ein Geschäftsmodell auf überzogenen Massenabmahnungen bei Bagatellverstößen gegen das Urheberrecht aufbauen. Deshalb sollen die Kosten für die erste Abmahnung an einen privaten Nutzer fortan regelmäßig auf 155,30 Euro gedeckelt werden." Massenabmahnungen von Bagatellverstößen gegen das Urheberrecht würden sich damit künftig nicht mehr lohnen. "Wir haben eine Regelung gefunden, die eine Abmahnung im Grundsatz vergünstigt, nur ausnahmsweise sind volle Gebühren fällig - das war vorher andersherum. Das geltende Urheberrecht hat seine Wirkung verfehlt", erklärte die Ministerin. Derzeit liegen die Abmahnkosten durchschnittlich bei rund 700 Euro.
Für den Empfänger der Abmahnung soll damit immer klar und eindeutig erkennbar sein, wessen Rechte wodurch verletzt worden seien, wie sich geltend gemachte Zahlungsansprüche zusammensetzen und welche Zahlungen im Einzelnen von ihm verlangt werden.
"Gesetzesentwurf geht nicht weit genug"
Der Gesetzesentwurf geht nicht weit genug, erklärte Caren Lay, verbraucherpolitische Sprecherin der Fraktion der Partei Die Linke. "Ungerechtfertigt hohe Inkassokosten und Nebengebühren sind immer noch möglich und Inkassodienstleister können Verbrauchern immer noch wichtige Informationen vorenthalten. Im Bereich der urheberrechtlichen Massenabmahnungen erleben wir sogar eine Verschlechterung der Situation, die den Verbraucherschutz aushöhlt. Das geplante Verbot der Überlassung von persönlichen Daten von Privatpersonen an Firmen, das ursprünglich vorgesehen war, wurde wieder gestrichen, da dies der Wirtschaft angeblich zu hohe Kosten verursacht."
Inkassokosten müssten an die Höhe der Hauptforderung gekoppelt und Mahn- und Bearbeitungskosten gedeckelt werden. Inkassokosten dürfen nicht als "Gebührenpauschale ein Hintertürchen für Abzocker offen halten", wie es der derzeitige Gesetzesentwurf vorsehe.
Nötig seien eine effektive Überwachung der Inkassounternehmen und ein besserer Schutz vor dem "Wildwuchs bei urheberrechtlichen Abmahnungen. Belästigungen durch Telefonwerbung müssen flächendeckend verboten und Kundendaten geschützt werden."
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