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Amateurvideos: Elfmetersieg für Hartplatzhelden gegen DFB

Quasi im juristischen Elfmeterschießen haben sich die Betreiber des Videoportals Hartplatzhelden gestern beim Bundesgerichtshof gegen den Württembergischen Fußballverband durchgesetzt. Die Hartplatzhelden dürfen auch weiterhin Videos von Amateurfußballspielen online zeigen.
/ Jens Ihlenfeld
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Die Hartplatzhelden besiegen die Funktionäre vom Deutschen Fußball-Bund (DFB). Nach mehr als zwei Jahren Prozessdauer und verlorenen Prozessen in erster und zweiter Instanz haben sich die Betreiber des Videoportals Hartplatzhelden(öffnet im neuen Fenster) doch noch auf juristischem Wege durchsetzen können. Den Sieg bescherte ihnen gestern der Bundesgerichtshof.

Der für das Wettbewerbsrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs erlaubte es den Hartplatzhelden(öffnet im neuen Fenster), auch weiterhin "kurze Filmausschnitte von Amateurfußballspielen seiner Mitglieder im Internet öffentlich zugänglich" zu machen. Die Richter konnten in der werbefinanzierten, für die Nutzer kostenlosen Zugänglichmachung von Amateur-Videoaufnahmen von Spielszenen keine "unlautere Nachahmung eines geschützten Leistungsergebnisses" erkennen.

Der Gründer von Hartplatzhelden.de, Oliver Fritsch, zeigte sich über das Urteil erfreut. "Heute ist ein Stück Freiheit für das Internet erkämpft worden, aber auch für Vereine und Spieler", sagte Fritsch gegenüber der Financial Times Deutschland(öffnet im neuen Fenster).

Den Schutzanspruch für die Spiele der Amateurliga hatte unter Berufung auf das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) der Württembergische Fußballverband (WFV), selbst Mitglied im DFB, geltend gemacht. Anders als das Landgericht Stuttgart (2008) und das Oberlandesgericht Stuttgart (2009) folgte der BGH der wettbewerbsrechtlichen Argumentation des WVF aber nicht.

Die Richter waren vielmehr der Auffassung, dass die vom Fußballverband "erbrachte Leistung der Organisation und Durchführung der Fußballspiele [...] keines solchen Schutzes" bedürfe. Die im Verband organisierten Vereine könnten ihre Interessen ja auch dadurch wahren, dass sie "Besuchern der Fußballspiele Filmaufnahmen unter Berufung auf das Hausrecht" untersagen.

Der Präsident des WFV, Herbert Rösch, äußerte sich(öffnet im neuen Fenster) auf der Website des Verbands einigermaßen enttäuscht über das Urteil: "Wir sind froh darüber, dass nun Rechtsklarheit herrscht und der Bundesgerichtshof die Berechtigung der Interessen des Amateurfußballs anerkennt. Leider bietet aber die aktuelle Rechtslage nach Auffassung des Gerichts derzeit keine ausreichende Grundlage. [...] Wir warten zunächst die genaue Urteilsbegründung ab und werden uns auf dieser Grundlage Gedanken darüber machen, wie wir als Fußballfamilie weiterhin verfahren werden." [von Robert A. Gehring]


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