Internet ist Lebensgrundlage: Bundesgerichtshof urteilt gegen 3-Strikes und Netzsperren

Obwohl einem 1&1-Kunden Schadensersatz für den mehrwöchigen Ausfall seines DSL-Anschlusses zugesprochen worden ist, freut sich der Internet Provider über das Urteil des Bundesgerichtshofs. Der Grund sind die Aussagen zur Bedeutung des Internets.

Artikel veröffentlicht am ,
Bundesgerichtshof in Karlsruhe
Bundesgerichtshof in Karlsruhe (Bild: Bundesgerichtshof)

Laut dem Bundesgerichtshof (BGH) ist der Zugang zum Internet auch im privaten Bereich von zentraler Bedeutung für die Lebensführung. Das gab das Gericht am 24. Januar 2013 bekannt. Das Urteil könnte nach Ansicht der Anwälte des Providers 1&1 weitreichende Folgen haben. 1&1-Sprecher Michel Frenzel sagte Golem.de: "1&1 begrüßt das heutige Urteil. Damit wird das Internet als Lebensgrundlage anerkannt und zugleich den Forderungen der Content-Verwerter nach 3-Strikes und Netzsperren eine endgültige Absage erteilt."

In der Mitteilung des Bundesgerichtshofs zum Urteil heißt es: "Die Nutzbarkeit des Internets ist ein Wirtschaftsgut, dessen ständige Verfügbarkeit seit längerer Zeit auch im privaten Bereich für die eigenwirtschaftliche Lebenshaltung typischerweise von zentraler Bedeutung ist. Damit hat es sich zu einem die Lebensgestaltung eines Großteils der Bevölkerung entscheidend mitprägenden Medium entwickelt, dessen Ausfall sich signifikant im Alltag bemerkbar macht."

Der Kläger war Kunde von Freenet. Nachdem sein Internetanschluss seit dem 15. Dezember 2008 für rund zwei Monate nicht nutzbar gewesen war, beendete er das Vertragsverhältnis mit Freenet und verklagte seinen Provider. Da Freenet Breitband Ende 2009 durch 1&1 übernommen wurde, wurde die Klage auf die Rechtsnachfolgerin 1&1 Internet AG erweitert.

1&1 wandte sich nicht gegen eine Zahlung, aber gegen den vom Kläger zusätzlich geforderten Schadensersatz in Höhe von 50 Euro pro Ausfalltag des Internetzugangs. Der Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat dem Kunden Schadensersatz für den mehrwöchigen Ausfall seines DSL-Anschlusses zuerkannt. Die Höhe richtet sich aber nur nach den marktüblichen durchschnittlichen Kosten eines DSL-Anschlusses ohne Telefon- und Faxnutzung, bereinigt um die Gewinnaufschläge.

"Im Ergebnis könnte dies bedeuten, dass der Kläger vom nun entscheidenden Landgericht Koblenz nur die Kosten für einen Freenet-DSL-Zugang, abzüglich des Gewinnanteils seines damaligen Providers, zugesprochen bekommt, also statt 3.000 Euro nur 35 Euro", sagte Frenzel. Zudem muss der Kläger den Streitwert des Verfahrens tragen.

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FaLLoC 28. Jan 2013

Genau das ist auch der Fall. Der Kläger wollte 3'000 Euro (50 Euro pro Tag), bekommen...

Christo 25. Jan 2013

Wie schon mehrere über mir bereits geschrieben haben: Autovergleiche hinken. Deswegen...

Husare 25. Jan 2013

Es gibt wohl heutzutage kein Thema ohne Autovergleiche. Ich verstehe nicht wieso man es...

zwangsregistrie... 25. Jan 2013

im Grunde geb ich Dir Recht, ab Du willst nicht allen ernstes TV mit Strom, Warmwasser...



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