Zum Hauptinhalt Zur Navigation Zur Suche

Bundesgerichtshof: Streit über Echtheitszertifikate für Microsoft entschieden

Händler gebrauchter Microsoft-Software dürfen nicht einfach Echtheitszertifikate für den Verkauf von OEM-Versionen recyceln. Das verletzt die Markenrechte von Microsoft, hat der Bundesgerichtshof entschieden.
/ Robert A. Gehring
6 Kommentare undefined News folgen (öffnet im neuen Fenster)
Microsoft in Unterschleißheim (Bild: Microsoft Deutschland)
Microsoft in Unterschleißheim Bild: Microsoft Deutschland

Mit gebrauchter Software lässt sich gutes Geld verdienen. Ein besonders findiger Vertreter der Zunft kaufte getrennt voneinander gebrauchte Windows-Lizenzen und gebrauchte Windows-OEM-Echtheitszertifikate. Diese schnürte er dann zu Paketen und verkaufte sie weiter. Die Käufer bekamen gebrauchte echte Recovery-CDs zusammen mit gebrauchten echten Echtheitszertifikaten.

Microsoft verklagte den Händler wegen Markenrechtsverletzung auf Unterlassung und bekam in erster Instanz vor dem Landgericht Frankfurt am Main (Az. 6 O 439/07, Urteil vom 23. Juli 2008) und auch in zweiter Instanz vor dem Oberlandesgericht Frankfurt am Main (Az. 6 U 160/08, Urteil vom 12. November 2009) recht. Gestern hat nun der Bundesgerichtshof die Urteile der unteren Instanzen bestätigt und die Revision des Händlers zurückgewiesen (Az. I ZR 6/10).

Da Microsoft die vom Händler verkauften Pakete aus Recovery-CD und OEM-Echtheitszertifikaten nicht selbst in den Handel gebracht hat, kann sich der Händler nicht auf den Erschöpfungsgrundsatz gemäß § 24 des Markengesetzes berufen, urteilte der I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs. Der Käufer würde durch den Händler getäuscht, befanden die Richter(öffnet im neuen Fenster) . "Er wird die Verbindung des Datenträgers mit dem Zertifikat der Klägerin als Markeninhaberin zuschreiben und erwarten, dass diese durch die Verbindung die Gewähr dafür übernommen hat, dass die so gekennzeichnete Ware unter ihrer Kontrolle hergestellt wurde und sie für die Echtheit einsteht, was jedoch nicht der Fall ist."

Swantje Richters, Justiziarin bei Microsoft Deutschland, begrüßte die BGH-Entscheidung ausdrücklich: "Der Missbrauch von Microsofts Echtheitszertifikaten hat in den vergangenen Jahren deutlich zugenommen! Um so wichtiger ist es, dass mit der Entscheidung des BGH ein klares Signal an die betroffenen Händler gesendet wird. [...] Die Kreativität der Softwarefälscher ist sehr groß und wir sind zuversichtlich, dass dieses Urteil einen weiteren Meilenstein bei der Bekämpfung der Software-Produktpiraterie darstellt."


Relevante Themen